[22.8.2023] Ein Großteil der Haushalte hat weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch in naher Zukunft einen Anbieterwechsel geplant, so eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Über 80 Prozent der Privathaushalte haben von Januar bis Mai 2023 weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch einen Anbieterwechsel geplant. Das ergab eine haushaltsrepräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei sinken die Arbeitspreise für Strom und Gas seit Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.
„Verbraucher sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Wie eine aktuelle repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt, war zwischen Januar und Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten betroffen (57 Prozent). 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung.
Obwohl seit Jahresbeginn sowohl für Strom als auch für Gas die Angebotspreise für Neukunden sinken, blieb das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant. Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.
Um private Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung im Januar 2023 Energiepreisbremsen eingeführt. Sie deckeln für einen Basisbedarf die Arbeitspreise der Stromlieferverträge für Privathaushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde und für Gaslieferverträge bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Für Verbraucher mit teuren Tarifen haben die Energiepreisbremsen ihre Wirkung entfaltet: Gut jeder fünfte Haushalt profitierte zum Zeitpunkt der Befragung von den Preisbremsen auf Strom und Gas (jeweils 21 Prozent). Bei ihnen lag der Arbeitspreis oberhalb der Preisbremsen. Der vzbv begrüßt daher die aktuellen Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Energiepreisbremsen-Gesetze bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Dies hatte die Regierung bereits bei Einführung der Preisbremsen in Aussicht gestellt.
(ur)
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