[6.11.2023] Der BVES hat jetzt zu einer Überprüfung und einem Dialog bei den neuen Energieverordnungsbefugnissen aufgerufen, welche das BMWK jüngst geschaffen hat.
Die jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geschaffenen Verordnungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem Solarpaket I und der Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an unionsrechtliche Vorgaben haben bei den Verbänden der Smart Home- und Smart Grid-Branche erhebliche Bedenken ausgelöst.
Wie der Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) mitteilt, ermöglicht die geplante Regelung der Bundesregierung, bei „unverhältnismäßigen Gefahren“ ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass alle Erneuerbare-Energien-Anlagen unabhängig von ihrer Größe und Leistung nicht mehr direkt mit dem Internet verbunden werden dürfen. Dies könnte sogar rückwirkend für bestehende Anlagen gelten und hätte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Energie-Management-Systemen, die Daten über sichere Kanäle kommunizieren.
Der BVES hält einen solchen Eingriff in den Bestandsschutz für überzogen und appelliert dringend, von einer übereilten Verabschiedung solch weitreichender Verordnungsermächtigungen abzusehen. Stattdessen sollte im Dialog mit den betroffenen Branchen eine intensive Diskussion über die Hintergründe und Auswirkungen dieser Regelungen geführt werden.
Neben dem BVES hätten sich die Vertreter von BEE, BDH, BKWK, BNE, BSW, BWE, BWP, FvB, VDA und VDMA dem Aufruf angeschlossen. Die Verbände seien bereit, ihre Fachexpertise zur Verfügung zu stellen, um die Problematik aus Sicht der Branchen und im Detail zu erläutern und alternative Vorschläge zu erarbeiten.
(th)
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