[12.2.2024] Ein neuer Leitfaden des rheinland-pfälzischen Innenministeriums soll den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Er konzentriert sich auf die zentralen Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- und Projektträger in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat jetzt einen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus raumordnerischer Sicht vorgelegt. Dies teilt das Innenministerium in einer Pressemeldung mit.
Innenminister Michael Ebling (SPD) erläutert: „Mit dem vorliegenden Leitfaden schaffen wir ein Hilfswerk, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreift und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms konkretisiert. Gleichzeitig erzielen wir eine Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren durch einen forcierten Bürokratieabbau.“
Nach Angaben des Innenministeriums hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Januar 2023 mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV entscheidende Rahmenbedingungen für einen starken Ausbau der Solarenergie gesetzt. Dabei seien die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet worden, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen. So sei im LEP IV festgelegt worden, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen flächenschonend insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen.
Der aktuelle Leitfaden greife nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- und Projektträger im Zusammenhang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf. So enthalte der Leitfaden unter anderem eine Definition der Zulassungskriterien von Zielabweichungen und adressiere die zunehmende Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen-Photovoltaik und Landwirtschaft, beispielsweise im Hinblick auf die Konkretisierung des Flächen-Monitorings. Darüber hinaus würden die oberen und unteren Landesplanungsbehörden aus Gründen der dringend notwendigen Beschleunigung gebeten, bei Vorhaben der Freiflächen-Photovoltaik auf die Forderung nach Durchführung beziehungsweise Einleitung von Raumverträglichkeitsprüfungen im Regelfall zu verzichten.
(th)
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