[19.3.2013] Der GtV-Bundesverband Geothermie hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes nachzubessern. Der jetzige Entwurf benachteilige die Geothermie und bremse deren technologische Weiterentwicklung aus.
Bei der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sieht der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) deutlichen Nachbesserungsbedarf. Da in dem Entwurf Fracking von erdgashaltigen Gesteinsschichten und hydraulische Stimulation bei Tiefengeothermie gleich behandelt werden, obwohl es deutliche Unterschiede beim Umwelteinfluss gibt, sieht der Verband die Geothermie benachteiligt. Laut GtV-BV sind durch Tiefengeothermie keine Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität zu befürchten. Projekte, die zum Herstellen von Wärmetauschern das Aufreißen von Hartgesteinen in mehreren tausend Metern Tiefe erforderlich machen, würden dies mit wasser- und umweltgerechten Zusatzstoffen bewirken. Vom Gesetzgeber ist beabsichtigt, Tiefengeothermie-Projekte mit Stimulationsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten gänzlich zu verbieten, wodurch das Verfahren für rund elf Prozent der Landesfläche Deutschlands ausgeschlossen wird. „Geothermie ist als Energiequelle für eine nachhaltige und stabile Stromversorgung unerlässlich. Durch den Beschluss des Gesetzentwurfs würde die Regierung nicht nur die technologische Weiterentwicklung der Geothermie, sondern das gesamte Projekt Energiewende weiter ausbremsen“, folgert Waldemar Müller-Ruhe, Präsident des GtV-Bundesverband Geothermie.
(bs)
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