Montag, 29. April 2024

Stuttgart:
Konzessionsvergabe rechtens


[2.7.2014] Die Konzessionsvergabe für die Stadt Stuttgart ist rechtmäßig. Das Bundeskartellamt hat das Missbrauchsverfahren gegen die Landeshauptstadt eingestellt.

Die Vergabe der Konzessionen für die Strom- und Gasnetze der Stadt Stuttgart hat Bestand. Das hat das Bundeskartellamt am 30. Juni der Stadt Stuttgart mitgeteilt. Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) hatten Zweifel angemeldet, ob die Vergabe diskriminierungsfrei durchgeführt worden ist und daher das Missbrauchsverfahren in die Wege geleitet. Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich erleichtert: „Unser Verfahren war transparent, diskriminierungsfrei und rechtssicher. Jetzt können wir in die Kooperation starten.“ Der Stuttgarter Gemeinderat hat im Jahr 2012 das Vergabeverfahren gestaltet und die dazu gehörigen Wertungskriterien einstimmig beschlossen. Am 13. März 2014 hat das Gremium eine Kooperation zwischen den Stadtwerken Stuttgart und dem Unternehmen Netze BW als neuen Konzessionär für das Gas- und das Stromnetz bestimmt (wir berichteten). Die Stadtwerke sind eine Tochter der Stadt, die Netze BW eine Tochter des Versorgungsunternehmens EnBW Energie Baden-Württemberg. (ma)

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Stichwörter: Rekommunalisierung, EnBW, Stuttgart, Stadtwerke Stuttgart, Elektrizitätswerke Schönau



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