Donnerstag, 25. April 2024

Stadtwerk am See:
Beteiligung zahlt sich aus


[6.5.2019] Am Erfolg des Stadtwerks am See können sich auch die Bürger beteiligen. Sie konnten erstmals im Jahr 2016 so genannte Genussrechte erwerben. Aufgrund der großen Resonanz hat das Stadtwerk Ende vergangenen Jahres ein zweites Emissionsvolumen aufgelegt.

Stadtwerk am See konnte viele Bürger von einer finanziellen Beteiligung überzeugen. Das Stadtwerk am See ist der größte Energieversorger in der nördlichen Bodenseeregion und entstand im Jahr 2012 durch die Fusion der Versorgungsbereiche der Technischen Werke Friedrichshafen sowie der Stadtwerke Überlingen. Mehr als 340 Mitarbeiter erwirtschaften mit mehr als 92.000 Kunden einen Umsatz von über 170 Millionen Euro pro Jahr. Ökologisches Handeln, Regionalität und Beteiligung der Bürger sind für das Stadtwerk am See wichtige und zentrale Werte. Was liegt daher näher, als darüber nachzudenken, wie man die Bürger finanziell am Stadtwerk und dessen Erfolg beteiligen kann? Um diesen Gedanken umzusetzen, hat das Stadtwerk Anfang 2016 das Projekt Bürgerbeteiligung gestartet. Die Bürger können sich an „ihrem“ Stadtwerk finanziell beteiligen und erhalten dafür attraktive Zinsen. Das Stadtwerk wiederum bekommt zusätzliches Eigenkapital und erzielt gleichzeitig eine größere Bindung der Stakeholder an ihr Stadtwerk. Das Projekt-Team bestand aus Mitarbeitern der Bereiche Corporate Finance, Steuern, Marketing und Kommunikation sowie Shared Services.

Marktfähiger Zinssatz

Der Bereich Marketing und Kommunikation verfolgt mit dem Projekt vor allem das Ziel, die Kundenbindung zu stärken, insbesondere preisaffine Kunden sollen damit erreicht werden.
Aus Sicht von Corporate Finance war es wichtig, dass die ausgegebenen Genussrechte als Eigenkapital bilanziert werden, um die finanzielle Unabhängigkeit des Stadtwerks zu stärken, die Genussrechte mit einem marktfähigen Zinssatz versehen sind und sich die Rechte der bestehenden kommunalen Gesellschafter durch die Bürgerbeteiligung nicht ändern. So hat das Stadtwerk am See beim Zinssatz für Mezzanine-Kapital am Markt sehr große Spreizungen wahrgenommen. Institutionelle Anleger hatten dem Versorger Genussrechtskapital für einen Zinssatz von mehr als acht Prozent angeboten, was nach Angaben der Verantwortlichen jedoch uninteressant war.
Vonseiten des Bereichs Shared Services wurde vor allem gefordert, ein verständliches, einheitliches Produkt zu schaffen: Denn die Mitarbeiter in den Kundenzentren, welche potenzielle Anleger beraten sollten, sind keine Finanzspezialisten. Generell sollte sich der zusätzliche Aufwand für die Beratung in Grenzen halten.

Verschiedene Optionen geprüft

Aufgrund dieses Zielkatalogs wurden verschiedene Optionen der finanziellen Bürgerbeteiligung geprüft und letztlich drei Alternativen genauer untersucht: normale Darlehen, Darlehen mit Rangrücktritt sowie Genussrechte.
Bei einem normalen Darlehen gibt der Anleger dem Stadtwerk ein festverzinsliches Darlehen. Das Stadtwerk zahlt Zinsen unabhängig von seiner Gewinnsituation. In der Bilanz wird dieses Darlehen unter der Position Fremdkapital ausgewiesen. Das Risiko für den Anleger ist hier aufgrund der gewinnunabhängigen Verzinsung am geringsten; dementsprechend bietet diese Variante auch den niedrigsten Zinssatz.
Das Darlehen mit Rangrücktritt unterscheidet sich hiervon darin, dass die Forderung des Gläubigers hinter die Forderungen der übrigen Gläubiger zurücktritt. Um dieses etwas höhere Risiko zu kompensieren, liegt auch der Zinssatz eines Darlehens mit Rangrücktritt höher. In der Bilanz wird es ebenfalls unter der Position Fremdkapital ausgewiesen.

Eigenkapital stärken

Bei Rating- und Kennzahlenbetrachtungen seitens der Bank wird das Darlehen hingegen häufig dem Eigenkapital zugerechnet. Das Genussrecht unterscheidet sich vom Darlehen mit Rangrücktritt wiederum dadurch, dass die Zinsen nur dann ausbezahlt werden, wenn das Stadtwerk Gewinn erzielt. In der Bilanz wird das Genussrecht unter bestimmten Bedingungen unter der Position Eigenkapital ausgewiesen, ebenso in den Rating- und Kennzahlenbetrachtungen der Banken.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich das Stadtwerk am See für das Genussrecht entschieden: Einerseits wird hierdurch das Eigenkapital gestärkt, andererseits sind die Bürger direkt und längerfristig am Stadtwerk beteiligt.

Juristischen Rahmen einhalten

Da die Ausgabe an Privatanleger erfolgte, war die Emission von Genussrechten nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) prospektpflichtig. Das bedeutet: Die Vermarktung war erst nach Billigung eines Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zulässig. Gemeinsam mit einem Dienstleister, Juristen und Wirtschaftsprüfern wurde ein Produkt entwickelt, um diese Anforderungen abzudecken: eine an Privatanleger zu platzierende Kapitalanlage, die öffentlich angeboten wird. Eine große Herausforderung war es dabei, die unterschiedlichen Anforderungen von Finanzspezialisten, Marketing-Fachleuten und Kapitalmarkt-Juristen unter einen Hut zu bringen.
Sobald die Genehmigung der BaFin vorlag, begann die aktive Vermarktung. Da es ein derartiges Produkt in der Region bisher nicht gab, entschied sich das Team für eine recht auffällige Werbekampagne. Dazu gehörten unter anderem mit Werbung beklebte Autos sowie Guerilla Marketing in der Gastronomie, wo etwa bedruckte Bierdeckel ausgegeben wurden. Insbesondere die wiederholte Veröffentlichung in der Kundenzeitung des Stadtwerks am See brachte viele Vormerkungen. Durch die massive Bewerbung vor allem in den ersten Wochen war die Bürgerbeteiligung auch in der Öffentlichkeit sehr präsent.

Großes Interesse

Parallel wurden alle Energiekunden des Stadtwerks am See angeschrieben oder angemailt. Das hierdurch erzeugte Interesse war so groß, dass die Kundenzentren mit den Beratungsgesprächen kaum nachkamen. Das Stadtwerk hat deshalb die Werbung nach einigen Wochen gestoppt, um nicht allzu viele Anleger ablehnen zu müssen. Das komplette Volumen war nach wenigen Monaten ausverkauft, sodass die Emission vorzeitig geschlossen wurde.
Unterm Strich haben sich bei dieser ersten Emission fast 700 Anleger am Stadtwerk beteiligt, im Durchschnitt hat jeder Anleger knapp 15.000 Euro angelegt. Die Anlegerstruktur ist breit gefächert: Der jüngste Anleger ist 19, der älteste 92 Jahre alt, wobei das Durchschnittsalter bei 63 Jahren liegt. Fast 90 Prozent der Interessenten haben sich online registriert, 41 Prozent aller Interessenten haben später auch Genussrechte erworben. 90 Prozent der Anleger sind Energiekunden des Stadtwerks am See. Der größte Teil der Anleger stammt aus der Bodensee-Region: Fast 70 Prozent kommen alleine aus den beiden Städten Überlingen und Friedrichshafen.

Erfolg hält an

Nach dem Erfolg der ersten Emission hat das Stadtwerk am See Ende 2018 eine zweite über 7,5 Millionen Euro aufgelegt. Aufgrund des raschen Verkaufs der ersten Emission hat das Stadtwerk bei der zweiten Auflage nur seine Energiekunden angeschrieben und keinerlei sonstige Werbemaßnahmen durchgeführt. Trotzdem war das zunächst geplante Volumen bereits Ende Januar dieses Jahres ausverkauft. Das Stadtwerk am See hat daraufhin eine Erhöhung des Volumens auf zehn Millionen Euro vorgenommen und geht davon aus, dass auch diese Emission innerhalb weniger Wochen ausverkauft sein wird.

Peter Friedrich

Friedrich, Peter
Diplom-Betriebswirt Peter Friedrich ist in der Stadtwerk am See-Gruppe für das Finanz- und Rechnungswesen sowie Corporate Finance verantwortlich. Zusätzlich ist er Geschäftsführer der SWSee Solarkraftwerk Eigeltingen GmbH & Co. KG, einer Beteiligung des Stadtwerks.

https://www.stadtwerk-am-see.de
Dieser Beitrag ist in der März/April-Ausgabe von stadt+werk erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Finanzierung, Stadtwerk am See

Bildquelle: Stadtwerk am See

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