Donnerstag, 25. April 2024

Baden-Württemberg:
Klima-Maßnahme-Register beschlossen


[21.4.2022] Die Baden-Württembergische Landesregierung hat jetzt eine Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) beschlossen. Das neue Konzept soll dabei helfen, die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.

In Baden-Württemberg hat der Ministerrat jetzt (12. April 2022) der Weiterentwicklung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) (wir berichteten) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) zugestimmt. Wie das Land Baden-Württemberg mitteilt, soll das KMR mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit gewährleisten, um die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen für die Reduktion von Treibhausgasen würden im KMR hinterlegt – als permanent erweiterbares, flexibles Instrument, das öffentlich über das Internet einsehbar sein wird.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Wir sind als Landesregierung angetreten, um beim Klimaschutz voranzugehen und um neue Maßstäbe zu setzen. Deshalb müssen jetzt zwingend weitere verpflichtende und wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung folgen. Das neue Konzept mit dem Klima-Maßnahmen-Register leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, weil es Verantwortlichkeiten klar benennt, Flexibilität ermöglicht und Transparenz gewährleistet.“

KMR verschlankt Abstimmungsprozess

Angaben des Landes zufolge, will es bis zum Jahr 2040 netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Wir brauchen deutlich mehr Dynamik auf der Umsetzungsebene, wenn wir unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen wollen.“ Deshalb müsse das bestehende IEKK mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess ersetzt werden, so Walker. Mit dem neuen Konzept des KMR würden Abstimmungsprozesse verschlankt. Es gebe klare Zuständigkeiten. Die für die jeweiligen Sektoren federführend verantwortlichen Ressorts hätten Maßnahmen zu erarbeiten und deren Umsetzung sicherzustellen. „Die Maßnahmen der einzelnen Ressorts sollen zu einem Rückgang der Emissionen beitragen. Ich verspreche mir dadurch eine deutlich höhere Umsetzungsgeschwindigkeit und ein agileres Nachschärfen der Klimaschutz-Maßnahmen“, so Walker. Der Ministerpräsident ergänzte: „Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass sich alle Ressorts in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dieser weitreichenden Transformationsaufgabe verpflichtet haben.“

Aufteilung der Verantwortlichkeiten

Laut dem Land Baden-Württemberg ist folgende Aufteilung der federführenden Verantwortlichkeiten vorgesehen: Für die Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft sei das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) zuständig. Der Industrie nehme sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (WM) an. Die Gebäude fielen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW). Das Ministerium für Verkehr (VM) sei für Verkehr zuständig und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) für Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft.
Um die Klimaschutzaktivitäten der Ressorts bündeln zu können und die ressortübergreifenden Abstimmungen zu erleichtern, werde eine Steuerungsgruppe auf leitender Arbeitsebene eingerichtet.
Eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Maßnahmen solle der im Dezember 2021 eingesetzte Klimasachverständigenrat des Landes spielen. Das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium begutachte die Vorschläge des KMR und gebe jährlich eine Stellungnahme zum Stand der Zielerreichung ab. Der Klima-Sachverständigenrat könne dabei auch eigene Vorschläge einbringen. Das KMR samt Stellungnahme des Sachverständigenrats sollen jährlich auch dem Landtag vorgelegt werden.

Aufstellung des Startdokuments

Die Aufstellung des KMR-Startdokuments solle 2022 erfolgen, ab 2023 sei eine jährliche Überprüfung durch den Klima-Sachverständigenrat vorgesehen. Die Ergebnisse zu den neuen Sektorzielen des Landes für 2030 sollen im Mai 2022 vorliegen und in die dritte Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg aufgenommen werden.
Ein wissenschaftliches Konsortium ermittele zurzeit im Rahmen eines Forschungsvorhabens, welche Beiträge die einzelnen Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen müssen. Zum Konsortium gehörten das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), das Öko-Institut Freiburg sowie das Hamburg Institut. (th)

https://www.baden-wuerttemberg.de

Stichwörter: Politik, Baden-Württemberg, IEKK, Klima-Maßnahmen-Register



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