[28.8.2023] Die Niedersächsische Landesregierung plant jetzt, die Freiflächensolar-Verordnung anzupassen, um die Zuschlagsgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 150 auf 500 Megawatt jährlich zu erhöhen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat vergangene Woche beschlossen, die Freiflächensolar-Verordnung („Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten“) zu ändern. Wie die Niedersächsische Landesregierung mitteilt, ist es das Ziel, die mögliche Zuschlagsgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 150 Megawatt (MW) auf 500 MW je Kalenderjahr zu installierender Leistung zu erhöhen. Die Änderung habe die Taskforce Energiewende vorgeschlagen, die von der Landesregierung zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien ins Leben gerufen wurde.
„Niedersachsen hat sich einen jährlichen Zubau von fünf Gigawatt im Bereich der Photovoltaik vorgenommen“, so Niedersachsens Energieminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen). „Dazu brauchen wir neben Dächern und versiegelten Flächen auch dringend die Freiflächen oder Agri-PV, vorzugsweise auf sehr trockenen, wiederzuvernässenden Flächen oder solchen mit geringer Bodengüte.“ Damit geeignete Projekte keine großen Hürden nehmen müssen, wird von der aktuellen Opp-In-Möglichkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch gemacht, so der Minister.
Die jüngsten Ausschreibungen zeigen nach Ansicht der Landesregierung das große Interesse an Freiflächen-PV. Mit über 500 Geboten, einer Leistung von 4.650 MW und einem Volumen von 1.610 MW sei die jüngste Ausschreibung der Bundesnetzagentur mehr als überzeichnet gewesen. In Niedersachsen seien sechs Zuschläge über 169 MW erteilt worden. Energieminister Meyer: „Wir brauchen ein höheres Ausschreibungsvolumen, um die Ausbauziele zu erreichen – und zwar bundesweit. Das Solarpaket der Bundesregierung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und wird den Ausbau befördern.“
(th)
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