BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Samstag, 27. Juli 2024

Wärmeplanungsgesetz:
Rückenwind für Bioenergie


[23.11.2023] Nach Ansicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) enthält das Wärmegesetz jetzt deutliche Verbesserungen für die Bioenergie.

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet und dabei nach Ansicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) deutliche Verbesserungen für die Bioenergie gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreicht. B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl erklärt: „Die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Defossilisierung der Wärmeversorgung.“ Er fordert jedoch, dass darüber hinaus bestehende ordnungsrechtliche Hemmnisse für die energetische Nutzung von Biomasse beseitigt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass bis 2030 bundesweit die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme aus erneuerbaren Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme stammen muss. Die Länder sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 (für Gemeinden bis 100.000 Einwohner) und bis zum 30. Juni 2026 (für Gemeinden über 100.000 Einwohner) einen Wärmeplan vorzulegen. Die Bundesregierung hat bei der Ausgestaltung des WPG Empfehlungen der energiewirtschaftlichen Verbände, auch des B.KWK, berücksichtigt. Die Anpassungen betreffen unter anderem:
Fristenverschiebung für neue Netze: Ab dem 1. März 2025 müssen mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder aus nicht vermeidbarer Abwärme stammen.
Begrenzung des Biomasseanteils bei größeren Netzen: Bei Netzen ab 50 Kilometern Länge wird der aus Biomasse zu deckende Wärmeanteil auf 25 Prozent begrenzt, ab dem 1. Januar 2045 auf 15 Prozent. Damit sollen insbesondere kleinere Netze entlastet werden.
Ausnahme für Bestandsanlagen: Bestandsanlagen und bereits genehmigte Biomasseanlagen sind von den neuen Regelungen ausgenommen.
Das Wärmeplanungsgesetz tritt zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft. Ergänzend sind Änderungen des Baugesetzbuchs und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgesehen, um die Umsetzung der Wärmeplanung in der Bauleitplanung zu unterstützen.
Claus-Heinrich Stahl betont, dass neben der neuen Gesetzgebung weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Potenziale der energetischen Biomassenutzung voll auszuschöpfen. Durch den vorläufigen Stopp des Klima- und Energiefonds, der auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) betrifft, sei eine Anpassung des Biomasse-Deckels im BEW an die Regelungen des Wärmegesetzes notwendig. Stahl betont: „Um die vorhandenen Potenziale auszuschöpfen, muss der Staat Anreize und Investitionssicherheit schaffen.“ (al)

https://www.bkwk.de

Stichwörter: Bioenergie, Wärmeplanungsgesetz, B.KWK



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