[9.1.2017] Der von ESWE Taunuswind bereits im April 2015 beantragte Bau des Windparks Hohe Wurzel auf dem Taunuskamm wurde jetzt vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat jetzt den Antrag von ESWE Taunuswind auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für zehn Windenergieanlagen abgelehnt. Der geplante Windpark Hohe Wurzel auf dem Taunuskamm bei Wiesbaden und Taunusstein darf entsprechend nicht gebaut werden. Neun der zehn Anlagen konnten nicht genehmigt werden, da sie in zwei Wasserschutzgebieten errichtet werden sollten, die zehnte Anlage soll vor allem gegen Vorgaben des Artenschutzes verstoßen haben. Auch die Denkmalschutzbehörden der Stadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises hatten neun von zehn Anlagen abgelehnt, informiert das RP Darmstadt. Bereits im April 2015 hatte ESWE Taunuswind die Errichtung von sechs Anlagen auf Wiesbadener Stadtgebiet und von vier Anlagen im Gebiet der Stadt Taunusstein beantragt. Im Laufe der Bearbeitung hätten jedoch immer wieder Antragsunterlagen geändert oder ergänzt werden müssen. Fachverbände und Naturschutzbehörden hatten im Rahmen der Anhörung erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Während eines dreitägigen Erörterungstermins konnten Bürgerinitiativen und Private ebenfalls ihre Bedenken vortragen. Infolge der fachlichen Stellungnahmen und Einwendungen hatte das RP bereits im September 2016 die Antragsstellerin darüber informiert, dass mit einer behördlichen Genehmigung nicht zu rechnen sei. In der Begründung heißt es, dass die von der Antragstellerin vorgeschlagenen Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichen, um den Gefahren für das Grundwasser wirksam zu begegnen. Aufgrund der Untergrundverhältnisse im stark zerklüfteten Taunusquarzit mit nur sehr geringem Oberbodenaufbau sei die Gefahr besonders groß, dass es durch den Bau der Fundamente zu einer Grund- oder Trinkwasserverunreinigung kommen könnte. Dies hatte insbesondere das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie festgestellt. Eine Befreiung vom Verbot, wie es in der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben ist, konnte entsprechend nicht erteilt werden. Eine Genehmigung für die außerhalb des Wasserschutzgebietes geplante Anlage konnte aufgrund eines erhöhten Kollissions- und Tötungsrisikos für den streng geschützten Wanderfalken ebenso nicht erfolgen. Laut dem Denkmalschutz stellen die Anlagen außerdem unzulässige Auswirkungen auf das Erscheinungsbild mehrerer Kulturdenkmäler in Eltville, Taunusstein und Wiesbaden dar. Ob der Streit um die Windräder auf dem Taunuskamm damit beendet ist? Wie das RP Darmstadt mitteilt, kann gegen den Ablehnungsbescheid zumindest beim Verwaltungsgericht Wiesbaden immer noch Klage erhoben werden.
(me )
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