[31.8.2017] Ab sofort wird die kleine Wasserkraft in Baden-Württemberg wieder gefördert. Davon könnte der Landkreis Ravensburg profitieren, befinden sich hier doch viele solcher Anlagen. Eine Informationsveranstaltung im Herbst soll Orientierung geben.
Für die kleine Wasserkraft können wieder Fördermittel beim Land Baden-Württemberg für die Modernisierung bestehender Anlagen beantragt werden (
wir berichteten). Auch werden Zuschüsse gewährt, um nicht im Betrieb befindliche Anlagen wieder instand zu setzen. Die Förderung beträgt maximal 200.000 Euro und hängt von der Größe des Unternehmens ab. Förderberechtigt sind Wasserkraftanlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 1.000 Kilowatt (Anlagen ab 1.000 Kilowatt zählen zur großen Wasserkraft) – und damit rund ein Viertel der nahezu 100 Anlagen im Landkreis Ravensburg.
Wie der Kreis Ravensburg meldet, werde deshalb das Bau- und Umweltamt des Landkreises im Herbst eine Informationsveranstaltung zu Wasserkraftanlagen anbieten. Schließlich speisen allein die in Betrieb befindlichen kleinen Wasserkraftanlagen im Kreis jährlich 70 Millionen Kilowattstunden Strom ins Netz ein. Damit können laut einer aktuellen Meldung etwa 17.500 Haushalte mit Strom versorgt werden. Daneben gibt es eine Reihe weiterer stillgelegter Kleinkraftwerke.
So befinden sich im Kreis Ravensburg viele Wasserkraftanlagen fernab von Siedlungen und sind an ihrem jeweiligen Standort längst Teil des gewohnten Landschaftsbildes geworden. Oftmals sind sie an alten Mühlen- oder Sägewerksstandorten entstanden, deren Betreiber im Laufe der Zeit vom mechanischen auf den Elektroantrieb umgestellt haben. Viele dieser historischen Standorte seien jedoch im Lauf der Zeit unrentabel geworden. Oft deuteten nur noch Orts- oder Straßennahmen auf die frühere Wasserkraftnutzung hin.
Dabei könnten heute neue Turbinen einen weit höheren Wirkungsgrad erzielen. Das wäre allerdings mit großen Investitionen verbunden, zumal auch die ökologischen Ansprüche an Wasserkraftanlagen gestiegen sind. So darf eine Wasserkraftanlage heute keine Gefahr und kein Hindernis mehr für Fische oder andere Wasserlebewesen darstellen. Vielmehr muss eine Auf- und Abstiegsmöglichkeit für Fische geschaffen und dafür gesorgt werden, dass immer ausreichend Wasser im Gewässer fließt. So können oft jahrzehntelang getrennte Lebensräume wieder miteinander vernetzt werden und Fische wieder an ihre Laichplätze im Oberlauf der Gewässer aufsteigen. Wegen der damit verbundenen oft hohen Investitionen rechnen sich kleine Anlagen oft erst nach langen Zeiträumen, informiert der Landkreis.
(me)
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