[30.4.2018] Mehr Potenzialfläche für Windkraft versprechen die neuen Eckpunkt der Landesregierung für die Windkraftplanung in Schleswig-Holstein. Der Flächengewinn soll Spielraum bringen, um die Abstände zwischen Windkraftanlage und Siedlungen zu vergrößern.
Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hat jetzt die neuen Eckpunkte für die weitere Windkraftplanung in Schleswig-Holstein vorgestellt. Bei den Eckpunkten unverändert bleiben nach Angaben des Ministers für Inneres, ländliche Räume und Integration die harten Tabukriterien, wie zum Beispiel die Abstände zu Flugplätzen, technische Ausschlusskriterien wie Hochspannungsleitungen und Kriterien, bei denen kein relevanter Flächengewinn zu erwarten ist. Durch die Anpassung des Kriterienkatalogs der weichen Tabus und Abwägungskriterien habe sich die Potenzialfläche vergrößert, informiert Grote. „Diesen Spielraum werden wir nutzen, um die Abstände von Vorranggebieten zu Siedlungen auf 1.000 Meter in den Fällen zu erhöhen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt.“ Im Abwägungsprozess würden derzeit aus der Potenzialfläche rund zwei Prozent des Landes als Wind-Vorranggebiete ausgewählt, erläutert Grote. „Windkraftanlagen müssen außerdem mindestens das fünffache der Gesamthöhe (5H) zu Siedlungen einhalten.“ Das ist laut Grote ein großer Fortschritt gegenüber dem ersten Planentwurf und könne bei den Bürgern zur Stärkung der Akzeptanz führen (
wir berichteten).
Anhörungsrunde Mitte des Jahres
Einige bisherige Tabukriterien im Naturschutz- und Küstenschutzbereich seien ganz oder teilweise in die Abwägung verlagert worden. Straßenrechtliche
Anbaubeschränkungszonen würden ebenfalls teilweise in die Abwägung verlagert mit dem Ziel, künftig näher an Autobahnen herangehen zu können. Unter anderem würde bei den Abwägungskriterien „Naturparke, Charakteristische Landschaftsräume, Talräume an natürlichen Gewässern und Regionale Grünzüge“ stärker zugunsten der Windenergienutzung entschieden, berichtet der Innenminister. „Wir streben an, alle erforderlichen Prüfprozesse und die Aufstellung des zweiten Planentwurfs bis zur Sommerpause abzuschließen und ins Kabinett zu gehen. Die schnellstmögliche rechtssichere Planaufstellung hat Priorität. Daher werden wir auch die derzeit offenen Ausnahmeprüfungen zum Moratorium bis zur Kabinettsentscheidung zurückstellen. Denn dann steht auch fest, welche vorgeschlagenen Vorranggebiete aus dem ersten Entwurf sich im Lichte des Anhörungsverfahrens bestätigt haben.“
Die Eckpunkte werden nun in die neuen Regionalpläne umgesetzt, teilt Grote mit. „Mit dem zweiten Planentwurf starten wir Mitte des Jahres in eine weitere Anhörungsrunde, an der sich auch und insbesondere die Gemeinden in Schleswig-Holstein beteiligen können.“
(sav)
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