[5.2.2018] In der zweiten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windkraft wurde der Höchstwert für die Gebote auf zehn Cent je Kilowattstunde abgesenkt. Zudem gibt es eine Ostseequote.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende Januar 2018 die Bedingungen der zweiten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks bekannt gegeben. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1.610 Megawatt, meldet die Behörde. Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee sollen bevorzugt bezuschlagt werden. Nach dieser so genannten Ostseequote sollen Windparks mit mindestens 500 Megawatt Leistung in dem Binnenmeer errichtet werden.
Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten, das heißt mit dem niedrigsten Förderbedarf. Der Höchstwert für die Gebote wurde von 12 auf 10 Cent je Kilowattstunde abgesenkt. Der Grund: In der ersten Ausschreibungsrunde kamen drei der vier bezuschlagten Gebote ohne Förderung aus.
(al)
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