[6.6.2018] Im Zuge der Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO den Wert des Fernwärmegeschäfts von Vattenfall auf 645 Millionen Euro geschätzt. Jetzt haben der Energiekonzern und die Stadt ein Problem: Sie haben bereits einen deutlich höheren Mindestkaufpreis vertraglich vereinbart.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat ein Wertgutachten für das Fernwärmegeschäft von Vattenfall in Hamburg vorgelegt. Wie die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg jetzt mitteilt, ist die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH inklusive des Heizkraftwerks Wedel laut BDO rund 645 Millionen Euro wert. Der Hintergrund: Das Gutachten wurde von Vattenfall und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) in Auftrag gegeben. Denn im September 2013 entschieden sich die Hamburger in einem Bürgerentscheid für eine vollständige Rekommunalisierung der Energienetze (
wir berichteten). Das Stromnetz wurde bereits zurückgekauft. Beim Fernwärmegeschäft einigten sich die Stadt und der Energiekonzern Vattenfall auf eine Kaufoption. Die HGV, die bereits 25,1 Prozent der Anteile an der Gesellschaft Vattenfall Wärme Hamburg hält, kann die restlichen Anteile zum November 2018 übernehmen (
wir berichteten).
Allerdings wurde ein Mindestkaufpreis von 950 Millionen Euro für 100 Prozent der Anteile vertraglich vereinbart. Nach Angaben der Finanzbehörde haben die Vertragsparteien nun vier Wochen Zeit, um Einwände gegen das Gutachten vorzutragen. Geschieht dies nicht, ist der Wert verbindlich. Komme es bei auftretenden Differenzen zu keiner Verständigung, könne jede Partei die Anrufung eines Zweitgutachters verlangen, dessen Feststellungen dann für beide Seiten verbindlich wären.
Die HGV hat laut der Pressemeldung bereits die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einem Review und einer Plausibilisierung wesentlicher von BDO verwandter Eingangsparameter der Unternehmensbewertung beauftragt. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte: „Wir werden das Gutachten jetzt sehr sorgfältig auswerten. Einmal mehr geht dabei Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die geprüften Ergebnisse werden dann in die laufenden Gespräche zwischen Stadt und Vattenfall einfließen. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.“ Klar scheint nach dem BDO-Gutachten nur, dass der vereinbarte Mindestkaufpreis nicht bezahlt wird. Die Landeshaushaltsordnung erlaubt es der Freien und Hansestadt nicht, Güter oder Beteiligungen deutlich über Wert zu kaufen.
(al)
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Bildquelle: Vattenfall