[13.7.2018] Neue Förderkonditionen macht die Energiegewinnung aus Biomasse insbesondere für hessische Kommunen attraktiver.
Das Land Hessen hat die Förderrichtlinien für Biomassefeuerungsanlagen überarbeitet. Nach Angaben des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die Förderung nun bereits ab einer Anlagengröße von 30 Kilowatt (kW), anstelle von bisher 50 kW, gewährt und damit auch auf Anlagen für Gebäude mit niedrigerem Heizbedarf ausgeweitet. Für kommunale Anlagen ab 101 kW sei die Förderung an die Finanzkraft der jeweiligen Kommune angepasst worden. Es gelte nun eine durchschnittliche Förderquote von 40 Prozent für Kommunen. Vorher galt eine Förderquote von 30 Prozent für Kommunen sowie private Betreiber.
Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im hessischen Umweltministerium, erklärt: „Wir wollen den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 vollständig aus erneuerbaren Energien decken. Dazu leistet auch die Energiegewinnung aus Biomasse einen wichtigen Beitrag. Deshalb haben wir die Richtlinie für die energetische und stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe überarbeitet und die Konditionen, besonders für Kommunen, verbessert.“
(al)
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