Freitag, 26. April 2024

Brandenburg:
Mehr Akzeptanz für Windkraft


[7.9.2018] Brandenburgs Landesregierung macht sich dafür stark, die Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung zu verbessern. Ministerpräsident Dietmar Woidke stellte dazu einen Sechs-Punkte-Katalog vor, der auch eine Bundesratsinitiative beinhaltet.

Mit einem Sechs-Punkte-Katalog will die brandenburgische Landesregierung dafür sorgen, dass die Windkraft von der Bevölkerung besser akzeptiert wird. Im Fokus des Maßnahmenpakets steht nach Angaben der Staatskanzlei eine Bundesratsinitiative, mit der das Windkraftprivileg im Bundesbaugesetzbuch (§ 35,5) gestrichen werden soll. Es wurde im Jahr 1997 eingeführt, um den zügigen Ausbau der Windkraft zu ermöglichen. Dazu Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Dieses Ziel wurde zumindest in Brandenburg und einigen anderen Ländern längst erreicht. Jetzt müssen die Kommunen das Recht bekommen, selbst zu entscheiden, ob und wo sie Windkraft planerisch ermöglichen wollen. Mit entsprechenden Erlaubnissen sollen auch Einnahmen für die Kommunen verbunden sein. Das heißt: Wer Windkraft in seiner Gemarkung ermöglicht, soll dadurch Einnahmen haben, um zum Beispiel ein Freibad zu finanzieren.“
Um das zu ermöglichen, will die Landesregierung noch in diesem Jahr per Gesetzesinitiative eine Sonderabgabe zugunsten der Kommunen auf den Weg bringen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen demnach eine regelmäßige und ertragsabhängige Zahlung an die entsprechenden Standortkommunen entrichten. Die Regelung soll laut Staatskanzlei solange gelten, bis eine bundeseinheitliche Regelung verabschiedet ist.
Darüber hinaus will die Landesregierung den ungesteuerten Bau von Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten künftig verhindern, sofern der Regionalplan einer Region dadurch unwirksam wird. Noch im laufenden Jahr soll eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht werden. Wie die brandenburgische Staatskanzlei weiter mitteilt, hat das Kabinett außerdem eine Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung verabschiedet, um das Mitwirkungsrecht kleinerer Gemeinden an Entscheidungen der Regionalen Planungsgemeinschaften zu stärken: So sollen künftig alle amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände mit mindestens 5.000 Einwohnern in der Regionalversammlung mit Stimmrecht vertreten sein – bisher liegt die Grenze bei 10.000 Einwohnern. Das soll nach Angaben von Infrastrukturministerin Kathrin Schneider zu mehr Akzeptanz bei schwierigen Entscheidungen beitragen.
In Brandenburg stehen rund 3.750 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 6.850 Megawatt. Bezogen auf die installierte Gesamtleistung steht das Land damit nach eigenen Angaben bundesweit auf Platz 2, bezogen auf die Anzahl der Einwohner belege Brandenburg die Spitzenposition. (bs)

http://www.brandenburg.de

Stichwörter: Windenergie, Politik, Brandenburg



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