[22.11.2022] Sowohl RheinEnergie als auch der Ökoenergieversorger ENTEGA wollen die Soforthilfe bei Gas und Wärme schnell und unbürokratisch umsetzen. Entsprechende Abbuchungen soll es im Dezember nicht geben.
Laut eigenen Angaben setzt der Darmstädter Ökoenergieversorger ENTEGA in diesen Tagen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Entlastungen für seine Gas- und Wärmekunden schnell und unbürokratisch um. Im Dezember werden von ENTEGA bei allen privaten Gaskunden keine Abschläge eingezogen. Kundinnen und Kunden, die ihren Abschlag monatlich überweisen, können darauf im Dezember verzichten. Versehentlich überwiesene Beträge werden bei der nächsten Verbrauchsabrechnung umgehend zurückerstattet. Der endgültige Entlastungsbetrag werde ebenfalls zur nächsten Verbrauchsabrechnung ermittelt und in dieser berücksichtigt. Auch bei allen Fern- und Nahwärmekunden werde im Dezember 2022 kein Abschlag fällig. Diese Kunden erhalten einen einmaligen Entlastungsbetrag in Höhe von 120 Prozent des Septemberabschlags. Der Entlastungsbetrag werde mit der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Sobald die Bundesregierung und der Bundestag die gesetzgeberischen Vorgaben zu den Preisdeckeln bei Gas und Strom – die nach jetzigem Stand bei 12 oder 40 Cent liegen werden – vorgelegt hat, will ENTEGA auch diese schnell und unbürokratisch im Sinne der Kundinnen und Kunden umsetzen. Für die Kunden besteht nach Angaben des Versorgers kein Handlungsbedarf.
Auch die RheinEnergie aus Köln will die Entlastungen unbürokratisch umsetzen. Bei Personen, die am SEPA-Lastschriftverfahren der RheinEnergie teilnehmen, wird laut Unternehmen im Dezember keine Abbuchung in den Sparten Gas und Wärme vom Konto erfolgen. Diejenigen, die ihren monatlichen Abschlag für Gas und Wärme selbst überweisen, seien angehalten, die Überweisung im Dezember nicht auszuführen. Sollte die Überweisung dennoch erfolgen, werde die Gutschrift aus der Soforthilfe automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Alle, die ihre Abschläge per Dauerauftrag begleichen, können diesen für Gas- und Wärme im Dezember pausieren lassen. Sollte der Dauerauftrag weiterlaufen, werde die Soforthilfe automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Die Soforthilfe für Gas berechnet sich auf Basis der am 1. Dezember 2022 geltenden Arbeits- und Grundpreise und berücksichtigt ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs an Erdgas. Dies kann daher von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen abweichen. Die Soforthilfe für Wärme beträgt 120 Prozent des Septemberabschlags. Die Dezemberhilfe werde in der nächsten Jahresabrechnung eindeutig ausgewiesen sein und verrechnet.
(ur)
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