[12.5.2023] Der Kreis Lippe muss das Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage der Stadtwerke Münster fortführen. Eine entsprechende Klage endete nun in einem Vergleich.
Im Verfahren der Stadtwerke Münster gegen den Kreis Lippe um die Genehmigung einer Windenergieanlage haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Vorausgegangen war eine Klage der Stadtwerke Münster gegen den Kreis Lippe. Die Behörde hatte dem kommunalen Versorger den Bau einer Windenergieanlage verweigert, nachdem die Luftaufsicht Einwände dagegen erhoben hatte. Grund für die Ablehnung war ein Sicherheitskorridor für Hubschraubertiefflüge der Bundeswehr, der sich am geplanten Standort der Windenergieanlage befindet. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet jedoch als Windvorrangfläche ausgewiesen. In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits vier vergleichbare Windenergieanlagen, drei davon ebenfalls im Sicherheitskorridor für Hubschraubertiefflüge.
Wie die Stadtwerke Münster jetzt melden, zog die Bundeswehr ihre Einwände gegen die Planungen des Energieversorgers im Verfahren zurück. Damit könne der Kreis Lippe das Genehmigungsverfahren fortführen und die Stadtwerke Münster weiter auf einen positiven Bescheid hoffen. „Dieses Ergebnis ist ein positives Signal für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien“, kommentiert Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk das Urteil. „Es war die richtige Entscheidung, die Ablehnung unseres Genehmigungsantrags gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Vergleich zeigt, dass die Interessen des Landes und der Versorgungssicherheit in Einklang gebracht werden können.“
(al)
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