[24.9.2014] Die Monopolkommission hat in ihrem aktuellen Hauptgutachten die Kommunalwirtschaft deutlich unter Druck gesetzt – zu Unrecht, sagt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat auf der gestrigen (23. September 2014) Verbändeanhörung zum aktuellen Hauptgutachten der Monopolkommission die Sinnhaftigkeit kommunalen Engagements erneut bekräftigt. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung ist es den Kommunen freigestellt, ob sie ihre Aufgaben oder Projekte selbst wahrnehmen oder dafür Dritte beauftragen.“ Die ortsnahe Versorgung im Strom- und Gasbereich sei vielfacher Bürgerwille. Umfragen würden dies immer wieder bestätigen. Reck: „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden, entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen generiert haben.“ Entscheidungen zur Rekommunalisierung müssten daher vor Ort getroffen werden. Auch der im Gutachten erhobene Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung durch kommunale Unternehmen sei aus VKU-Sicht nicht nachvollziehbar. Kommunale Querverbundunternehmen würden vielmehr Wettbewerbsnachteile gegenüber der Privatwirtschaft in Kauf nehmen, um das Gemeinwohl zu stärken. Die Monopolkommission hatte sich in ihrem 20. Hauptgutachten kritisch mit der Kommunalwirtschaft befasst und die generelle Erforderlichkeit einer zunehmenden Rekommunalisierung in Frage gestellt (
wir berichteten).
(ma)
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