[3.8.2015] Künftig soll die Förderhöhe von Photovoltaikanlagen mittels Ausschreibungen ermittelt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu nun ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Der Großteil privater und gewerblicher Photovoltaik-Betreiber soll von der Regelung ausgenommen werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung erneuerbarer Energien veröffentlicht. Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ab dem Jahr 2017 wettbewerblich zu ermitteln. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll unter anderem der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien eingehalten sowie der Wettbewerb gefördert werden. Auch soll die Akteursvielfalt im Rahmen der Ausschreibungen erhalten bleiben. „Eine Ausschreibung ist ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Förderhöhe wettbewerblich zu ermitteln“, erklärt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Im Jahr 2015 sind bereits erste Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestartet (
wir berichteten). In einem nächsten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden.
Kein Systemwechsel erwartet
Das für Ende 2016 erwartete Gesetz betrifft laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nur ebenerdig errichtete Solarparks und sehr große Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt. Der Großteil privater und gewerblicher Photovoltaik-Interessenten soll hingehen weiterhin über die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. „Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so“, sagt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Förderhöhe richtet sich laut BSW-Solar für den Großteil privater und gewerblicher Betreiber weiterhin nach der Höhe der Photovoltaik-Nachfrage. Je mehr Solarstromleistung neu installiert wird, desto schneller sinke die Förderung für neu errichtete Anlagen. Dieses EEG-Verfahren habe sich im Grundsatz bewährt, müsse jedoch zeitnah nachjustiert werden. So verhindere der EEG-Degressionsmechanismus zwar in seiner jetzigen Fassung erfolgreich die Überförderung, nicht jedoch eine Unterförderung. Unter ihr leide derzeit ein Großteil des deutschen Photovoltaik-Marktes.
(ma)
Die Eckpunkte „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (PDF, 347 KB) (Deep Link)
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Bildquelle: BSW-Solar/Upmann