[1.9.2016] Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) begleitet mit einem Expertengremium die Ausgestaltung der Verordnung über zuschaltbare Lasten.
Im Juli 2016 wurde eine ergänzende Verordnung zur EEG-Novelle beschlossen, die den Umgang mit zuschaltbaren Lasten regeln soll. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) befürwortet nach eigenen Angaben den Einsatz zuschaltbarer Lasten als große Chance für die Energiewende und unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung. Wie der Verband mitteilt, dürfen die Chancen jedoch nicht durch unzureichende Rahmenbedingungen vertan werden. Deshalb werde der BVES das im Herbst beginnende Verfahren mit einem neu gegründeten Expertengremium fachlich begleiten. Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES, mahnt: „Wir fordern einen Ansatz, der alle Technologien gleichberechtigt behandelt, denn ohne die Einbindung anderer Sektoren, wie Wärme oder Mobilität, ist keine wirkliche Energiewende möglich.“ Geplante zeitliche und räumliche Beschränkungen verhinderten jedoch, dass die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung gewählt werde. Außerdem bräuchten die Akteure Investitionssicherheit und damit einen längeren Planungshorizont als die sich derzeit im Gespräch befindlichen fünf Jahre. So sollen laut dem Verband nach aktuellen Plänen die Regelungen für zuschaltbare Lasten räumlich auf die Netzausbaugebiete in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im nördlichen Hessen beschränkt werden und lediglich für Kraft-Wärme-Kopplungs- und Power-to-Heat-Anlagen gelten. Zeitlich seien sie auf fünf Jahre begrenzt. Seit August arbeite die vom BVES gegründete 20-köpfige Fachgruppe an einem Positionspapier zu den notwendigen Rahmenbedingungen für einen bestmöglichen Einsatz zuschaltbarer Lasten. Das Gremium bilden Fachexperten aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung.
(me)
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