[16.11.2018] In einer Sondersitzung des Umweltausschusses des Bundesrats hat eine Mehrheit dem Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zugestimmt, der Änderungen am Energiesammelgesetz der Bundesregierung fordert.
Der Umweltausschuss des Bundesrats hat sich in einer Sondersitzung am Mittwoch (14. November 2018) für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ausgesprochen. Eine Ländermehrheit stimmte dem entsprechenden Antrag aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu. Deren Umweltminister Ulrike Höfken und Franz Untersteller (beide Bündnis 90/Die Grünen) erklärten: „Wir wollen damit erreichen, dass die Energiewende künftig einfacher, konsequenter und dynamischer voranschreitet. So fordern wir den Bund auf, den Windenergieausbau in den südlichen Bundesländern durch eine geeignete Regionalisierungskomponente sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens endlich wieder auf eine solide Basis zu stellen.“
Auch bei der Solarenergie gab es eine klare Empfehlung des Umweltausschusses. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte die Vergütung für Solarenergie bei Dachanlagen um mehr als 20 Prozent reduziert werden. Dazu die rheinland-pfälzische Umweltministerin Höfken: „Das wäre ein herber Schlag gegen den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien und gegen den Klimaschutz. Nach Auffassung des Ausschusses soll nun der beihilferechtliche Spielraum maximal ausgeschöpft und die Absenkung der Vergütung damit auf den Prüfstand gestellt werden.“ Die Länder fordern zudem, dass der Bund unnötige Hürden für den Bioenergiemarkt abbauen und damit den bisher stark unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen neuen Schub geben müsse.
Der Hintergrund: Der Entwurf der Bundesregierung zum Energiesammelgesetz soll die Grundlage für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bilden. Das Energiesammelgesetz sieht dementsprechend auch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Mit Anträgen im Umweltausschuss des Bundesrates haben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Forderungen zur Optimierung des Ausbaus von Energie aus Wind, Sonne und Biomasse gestellt. Diese wurden als Empfehlung des Ausschusses zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet.
(al)
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