[17.7.2020] BDEW und VKU begrüßen den Beschluss des Beirats der Bundesnetzagentur, die 450-MHz-Funkfrequenzen an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben. Damit könne man kritische Infrastrukturen wirksam schützen.
Die Energie- und Wasserwirtschaft darf in Zukunft die 450-MHz-Funkfrequenzen nutzen. Das beschloss am 15. Juli 2020 der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA). Noch im Juli 2020 soll dazu das Konsultationsverfahren zu den Bedingungen für die Frequenzvergabe starten. „Wir begrüßen den Beschluss des Beirats der Bundesnetzagentur, die 450 MHz-Funkfrequenz an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben und – mit Blick auf die Bedeutung für den Schutz kritischer Infrastrukturen – das Tempo im weiteren Entscheidungsverfahren deutlich zu erhöhen“, erklären dazu Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Mit ihrem Beschluss bekräftigten die Bundestagsabgeordneten und Vertreter der Länder parteiübergreifend ihr gemeinsames Ziel, kritische Infrastrukturen der Daseinsvorsorge wirksam zu schützen und die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Wärme und Wasser auch im Krisenfall zu ermöglichen (
wir berichteten). Das sei laut BDEW und VKU ein starkes Signal aus dem Bundestag und Bundesrat für die nationale Sicherheit, das hoffentlich auch in der Bundesregierung Gehör finde. Deshalb sei es nur folgerichtig, dass der Beirat mit seinen Aufforderungen an die Bundesnetzagentur und die zuständige Präsidentenkammer, bis spätestens im November 2020 über die Vergabe zu entscheiden, auf eine schnelle Entscheidung drängen. Denn wegen der noch ausstehenden Entscheidung der Bundesregierung die 450-MHz-Frequenzen ab 2021 brach liegen zu lassen, sei nicht nur volkswirtschaftlich unvernünftig.
(ur)
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