[27.11.2020] Kurz vor Verabschiedung des EEG weist der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) darauf hin, dass der Entwurf noch viele Baustellen enthält. Der Verband fordert die Politik zu Nachjustierungen auf.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befindet sich in der finalen Abstimmungsphase. Im Dezember soll es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat sich nun zweier Leerstellen im EEG angenommen. Mit einem Formulierungsvorschlag zur EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff soll ein Anreiz für die grüne Wasserstoffwirtschaft geschaffen werden. Weiterhin behandelt das BMWi in seinem Vorschlag das Problem der negativen Strompreisfenster und ergänzt Paragraf 51 um einen Ausgleich durch eine um die negativen Stunden erweiterte Verlängerung des Vergütungszeitraums nach 20 Jahren Förderung.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die Vorschläge des Ministeriums, weist aber darauf hin, dass das EEG noch viele weitere Baustellen aufweise, an denen die Bundesregierung nachjustieren und Vorschläge vorlegen müsse. BEE-Präsidentin Simone Peter erklärt: „Es fehlen weiterhin eine realistische Annahme für die Bruttostromentwicklung mit entsprechend nach oben angepassten Ausbauzielen und -mengen, der Abbau bürokratischer Hürden wie die Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht oder der erweiterten Ausschreibung für PV-Dachflächen sowie Anschlussregelungen für die 2021 aus der Förderung fallenden Anlagen und das Repowering. Und auch weitergehende Maßnahmen für den weiteren Ausbau der flexibel zuschaltbaren Quellen Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie fehlen.“
(al)
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Bildquelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.