Freitag, 26. April 2024

ITC:
Neues Widget für Informationspflichten


[25.10.2022] Ab sofort stellt der Software-Hersteller ITC seinen Kunden das Widget Kostenausblick zur Verfügung. Damit können Gaslieferanten und Wärmerversorger die ihnen durch das EnSikuMaV auferlegten Informationspflichten erfüllen.

Für die neue Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hat der Software-Hersteller ITC jetzt das neue Widget Kostenausblick entwickelt. Für die neue Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) hat der Software-Hersteller ITC jetzt das neue Widget Kostenausblick entwickelt. Wie das Unternehmen berichtet, legt die EnSikuMaV Vorkehrungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für die Heizperiode im Winter 2022/2023 fest. Für Gaslieferanten und Wärmeversorger schreibe sie vor, dass sie bis spätestens 31. Dezember 2022 zahlreiche Informationen über individuelle Abrechnungen und Preisentwicklungen für den Endverbraucher bereitzustellen haben. Die hierfür notwendigen Informationen stelle das Widget von ITC komfortabel und vollautomatisiert im Online-Portal dar. Das Feature stehe Anwendern des ITC-Portals als Erweiterung ab sofort zur Verfügung.
Die Informationspflicht sei in §9 EnSikuMaV geregelt. Gas- und Wärmelieferanten müssten demnach unter anderem Informationen über den bisherigen individuellen Energieverbrauch, die Energiekosten der letzten Abrechnungsperiode sowie Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten für eine vergleichbare Abrechnungsperiode benennen. Verlangt würden dabei individuelle Berechnungen, bezogen auf jeden betroffenen Kunden.
Genau hier setze das neue Feature Kostenausblick an, denn die Berechnung, Aufbereitung und Bereitstellung der Information seien sehr aufwendig. Um Mitarbeiter der Gas- und Wärmelieferanten zu entlasten, fasse das Widget die gesetzlich notwendigen Angaben zusammen. Hierzu zählten zum einen Informationen über den Energieverbrauch der vorangegangenen Abrechnungsperiode. Zum anderen umfasse dies Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten. Diese Kostenprognose könne sowohl anhand des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs auf Basis des Grund- und Arbeitspreises erfolgen als auch auf Basis des Neukundentarifs, den sie zum 1. September 2022 angeboten haben. „Eine neue Änderungsverordnung von Ende September lässt auch die Möglichkeit zu, dass neben dem jeweiligen Grundversorger- auch der individuelle Neukundentarif verwendet werden darf. Weiterhin gilt nicht mehr zwingend der Tarif, der zum Stichtag am 1. September 2022 gegolten hatte, sondern es dürfen ausdrücklich aktuelle Preise zur Anwendung kommen“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing von ITC.
Außerdem, so ITC, beinhalte das Widget Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial in Kilowattstunden und Euro. Diese Berechnung der Kosteneinsparung erfolge unter Annahme, dass bei einer durchgängigen Verringerung der durchschnittlichen Raumtemperatur um ein Grad Celsius eine Einsparung von sechs Prozent zu erwarten ist.
Im Online-Portal würden diese Informationen komfortabel und vollautomatisiert dargestellt. Als späteste Frist für die individualisierte Mitteilung gelte der 31. Dezember 2022. Wenn die geforderten gebäudespezifischen Informationen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht rechtzeitig geliefert werden können, müssten Verbraucher Informationen auf Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude erhalten.
„Entsprechend der Kundenwünsche kann ITC auch die geforderten Kontaktinformationen von einer Verbraucherorganisation, Energieagentur oder sonstigen Einrichtung integrieren, bei denen sich Verbraucher über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung informieren können“, fügt André von Falkenburg hinzu. (th)

https://www.itc-ag.com

Stichwörter: Informationstechnik, ITC AG, Kostenausblick, Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Bildquelle: ITC AG

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