[2.10.2023] Das Ergebnis der EEG-Ausschreibung für Biomethan zeigt nach Meinung des Biogasrat+ politischen Handlungsbedarf bei der Förderung hochflexibler Biomethananlagen im EEG.
„Das Ergebnis der aktuellen zweiten EEG-Biomethanausschreibung in diesem Jahr offenbart einmal mehr die ganze politische Ignoranz der aktuellen Bundesregierung bei der Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen für die Bioenergieerzeugung und deren Nutzung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erzeugung und Nutzung von klimafreundlichem Biomethan im Strom- und Wärmesektor“, erklärt anlässlich der aktuellen zweiten EEG-Biomethanausschreibungsergebnisse Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+.
Erneut – wie bereits in der ersten Ausschreibung für hochflexible Biomethananlagen am 1. April 2023 – wurden auch in dieser EEG-Ausschreibungsrunde keine Gebote für die Realisierung neuer Projekte für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomethan eingereicht. Ursächlich seien die unzulänglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Investitionen in neue hochflexible Biomethan-BHKW-Projekte verhindern.
Stattdessen fördere die aktuelle Bundesregierung den Import von klimaschädlichem fossilem LNG, fördere damit Energieabhängigkeiten, zerstöre heimische Wertschöpfung in der erneuerbaren Energieerzeugungsbranche und schade dem Klimaschutz. Die Untätigkeit des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehe damit 1:1 zu Lasten einer sicheren, unabhängigen und bezahlbaren heimischen erneuerbaren Energieversorgung mit Biomethan und damit zu Lasten der Energieverbraucherinnen und -verbraucher in Deutschland, denen eine verlässliche erneuerbare, bezahlbare und vor allem regional erzeugte Energieversorgungsoption genommen werde.
„Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ohne weitere Verzögerungen aktiv zu werden und auf eine grundlegende Änderung der EEG-Ausschreibungsbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomethan hinzuwirken. Im Fokus sollten dabei flexible Biomethan-BHKW stehen, die hocheffizient erneuerbaren Strom und Wärme erzeugen und so einen energiewirtschaftlich sinnvollen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten und gleichzeitig das Klima schützen. Wesentliche Punkte sind hier die Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit zehn Prozent auf 50 Prozent und die Abschaffung der wettbewerbsschädlichen Südquote. Zudem sollten Biomethan-BHKW wieder an den regulären EEG-Ausschreibungen für Biomasse teilnehmen dürfen“, so Hochi abschließend.
(ur)
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