[20.12.2011] Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Bayern. Die Staatsregierung beschloss deshalb neue Genehmigungsrichtlinien für den Bau von Windrädern.
Die bayerische Staatsregierung hat Ende 2011 neue Regeln für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Freistaat beschlossen. Die Anlagen sollen nun in drei statt wie bisher in zehn Monaten bewilligt werden. Um Anreiz für einen möglichst großen Abstand zur Wohnbebauung zu setzen, ist bei einem Abstand von 1.000 Metern kein Lärmgutachten mehr nötig. Auch beim Naturschutz wird das Verfahren vereinfacht. Durch eine naturschutzfachliche Neubewertung gibt es zudem mehr Flächen für den Bau von Windkraftanlagen. Nach Angaben des Umweltministeriums des Freistaats haben die fünf beteiligten Ministerien die Richtlinien nach der Anhörung von rund 40 verschiedenen Verbänden erarbeitet. Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) bewertete die Windenergie als zentralen Baustein der Energiewende: „„Wir wollen die Stromerzeugung aus Windenergie von knapp einer auf fünf bis neun Milliarden Kilowattstunden pro Jahr innerhalb der kommenden zehn Jahre erhöhen und damit künftig sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs decken.“ Hierfür müssten in Bayern 1.000 bis 1.500 zusätzliche Windenergieanlagen errichtet werden.
(al)
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Bildquelle: Stadtwerke München