[19.3.2013] Eine neue, online verfügbare Fachinformation zu Einspeiseprozessen des EDNA Bundesverbandes Energiemarkt & Kommunikation soll kleine und mittlere Energieunternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen.
Mit der Fachinformation Einspeise-Prozesse will der EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation insbesondere kleinen und mittleren Energieunternehmen die Umsetzung der neuen Vorgaben erleichtern. Wie der Verband mitteilt, sind durch die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und den daraus resultierenden Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) zahlreiche Marktprozesse betroffen. Die Regeln für die Zuordnung des Zählpunktes zu einem aufnehmenden Lieferanten, der dazugehörigen Bilanzkreiszuordnung sowie für die Datenübermittlung im laufenden Einspeisebetrieb stellen eine wesentliche Ergänzung für die Marktkommunikation nach den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) dar. Ebenso kommen neue Herausforderungen auf die Bilanzierungsprozesse nach Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) hinzu. In der EDNA-Fachinformation werden Fristen sowie mögliche Fallstricke bei der Umsetzung beschrieben und ein Maßnahmenkatalog vorgestellt, der eine schrittweise Einführung der Einspeiseprozesse möglich macht. Laut Verbandsangaben wird die Anzahl der Wechselprozesse in den kommenden Jahren stetig ansteigen. Als möglicher Grund wird etwa die monatliche Degression der Vollvergütung im Bereich der Photovoltaikvergütung angeführt. Diese bewege bereits jetzt viele Anlagenbetreiber entweder zu einem Wechsel in die Direktvermarktung oder zum Eigenverbrauch. „Aus Sicht der EDNA-Projektgruppe ‚Geschäftsprozesse‘ besteht jetzt insbesondere bei den kleineren Unternehmen mit großem Anteil an EEG- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen dringender Handlungsbedarf“, sagt EDNA-Geschäftsführer Rüdiger Winkler. „Gleichzeitig sind Wechselwirkungen zu den bestehenden Prozessen nach GPKE zu prüfen.“ Wie der Meldung weiter zu entnehmen ist, sind mit der Veröffentlichung des Beschlusses die in der BNetzA-Festlegung beschriebenen Wechselprozesse ab dem 1. Oktober 2013 marktverbindlich. Die Zählwertüberschreitung sei bereits zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und werde analog zur GPKE zwischen den Marktpartnern ausgetauscht. Die Fachinformation kann auf der EDNA-Website abgerufen werden.
(ve)
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