[18.9.2018] Die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ist gestartet. Die beiden Technologien treten damit in einen direkten Wettbewerb um die geringsten Kosten der Stromerzeugung.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun die zweite Runde der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen für den Gebotstermin 1. November 2018 eröffnet. In den Ausschreibungen werden Anlagen, die in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen, mit einem Gebotsaufschlag belegt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sollen mit dem Gebotsaufschlag die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Verteilernetzausbaugebiete sind Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind. Deshalb ist davon auszugehen, dass dort höhere Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen entstehen. Das ist ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebt.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, werden 200 Megawatt ausgeschrieben. Bieter können ihre Gebote bis zum 2. November 2018 abgeben. Das Höchstgebot betrage für beide Technologien 8,75 Cent/kWh.
(sav)
http://www.bundesnetzagentur.de/gema18-2.
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