[21.11.2019] Das Bündnis Bürgerenergie und der Bundesverband Erneuerbare Energie fordern mehr Teilhabe am Ausbau für erneuerbare Energien. Sie kritisieren, dass die Bundesregierung ihren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und den Richtlinien der EU nicht nachkomme.
Die Bundesregierung plant, die Privilegierung für gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Projekte aufzuheben. Dies geht aus einem öffentlich gewordene Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz hervor. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) plädieren dafür, nun echte Instrumente für mehr Teilhabe, Beteiligung und regionale Wertschöpfung zu schaffen. Dies habe die Bundesregierung bislang versäumt. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, kommentiert: „Die Ausnahme von Bürgerenergiegesellschaften von der Pflicht, in der Ausschreibung eine Genehmigung vorzulegen, war ein politischer Fehler und ist eine der Ursachen für den derzeitigen Einbruch beim Ausbau der Windenergie. Dieser Fehler wird nun zu Recht dauerhaft behoben. Es ist nach wie vor nicht erkennbar, dass aus den 2017 erfolgten Zuschlägen an gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaften nennenswerte Umsetzungen resultieren.“
Neuer Rechtsrahmen für Bürgerenergie
Mit einer bloßen Abschaffung einer als falsch erkannten Regelung dürfe es allerdings nicht getan sein. BEE und BBEn verweisen in diesem Zusammenhang auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Hier werde mit der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ein neuer Rechtsrahmen für Bürgerenergie definiert, der in Deutschland umgesetzt werden müsse. Damit sei Deutschland verpflichtet, bei der Förderung von erneuerbaren Energien die Besonderheiten der Bürgerenergie zu berücksichtigen. Hierfür schlägt die Richtlinie auch vor, auf Ausschreibungen für Bürgerenergie-Anlagen zu verzichten. Gerade für kleinere Solarenergieprojekte oder Bürgerwindparks könnte diese Ausnahme sinnvoll sein. BEE und BBEn fordern die Bundesregierung auf, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union in diesem Sinne umzusetzen. René Mono, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie, erklärt: „Die Bundesregierung muss die Begeisterung für die Energiewende stärken. Dafür braucht es einen starken Impuls, der in den bisherigen Gesetzesvorlagen fehlt. Vielmehr wird die Windenergie an Land unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung mit einer strikten, pauschalen Abstandsregelung blockiert. Dabei ist ein weiterer Ausbau dringend erforderlich. Noch besteht die Chance, eine gute Regelung für Bürgerenergie aufzunehmen.“
(co)
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