[29.3.2022] Der BWE erwartet von zwei Gesetzespaketen der Bundesregierung eine Vorrangbehandlung der erneuerbaren Energien.
In seiner Eröffnungsbilanz im Januar kündigte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zwei Gesetzespakete zum Hochlauf der erneuerbaren Energien an: das „Osterpaket" und das „Sommerpaket". Das Osterpaket liegt bereits vor. Im Sommerpaket sind Regelungen zu Flächen, Genehmigungssituation und Artenschutz angekündigt. Darüber berichtet der Bundesverband Windenergie (BWE). Kern des Sommerpakets werden die Regelungen für die Flächenkulisse. Der Koalitionsvertrag sieht zwei Prozent der Fläche aller Bundesländer für die Windenergienutzung vor. Dieses Mindestziel muss rechtssicher im Baugesetzbuch verankert werden. Gleichzeitig gilt es, die tatsächliche Bebaubarkeit der Flächen sicherzustellen. „Die Zeit pauschaler Abstandsregelungen in den Ländern muss enden“, so Hermann Albers. „Der russische Überfall auf die Ukraine zeigt nachdrücklich, dass Deutschland schnell den Weg hin zu einer Unabhängigkeit der Energieversorgung gehen muss. Dafür braucht es die erneuerbaren Energien. Alles andere verlagert unsere Abhängigkeiten nur. Das kann nicht in unserem Interesse sein.“
Das Osterpaket sei zwar ambitioniert, bleibt aber an entscheidenden Stellen hinter unseren Erwartungen zurück. Es fehle der ausdrückliche Vorrang der erneuerbaren Energien in der Schutzgüterabwägung. Dieser Punkt sollte im Idealfall vorgezogen, müsse aber spätestens mit dem Sommerpaket nachgereicht und im Nachgang in sämtliche Fachgesetze aufgenommen werden. Der im EEG-Entwurf skizzierte Ausbaupfad könne nur mit einem ambitionierten Sommerpaket umgesetzt werden. Für perspektivisch zehn Gigawatt neuinstallierte Windleistung pro Jahr brauche man ausreichend Flächen. Neben dem Vorrang in der Schutzgüterabwägung und einer ausreichenden Flächenkulisse bedarf es zudem grundlegender Fortschritte bei der Genehmigungssituation.
(ur)
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