[6.12.2022] Biomethan wird nach einem Beschluss des Bundestags nun doch eine Zukunft in der Kraft-Wärme-Kopplung haben.
Der Bundestag hat im Zuge von Änderungen im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) auch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor geändert. Darin hat er die Streichung von Biomethan aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zurückgenommen, die im Osterpaket beschlossen worden war. Der entsprechende Artikel im Osterpaket wird damit aufgehoben. Dazu heißt es in der Entwurfsbegründung: „Nach fachlicher Prüfung erscheint die Verwendung von Biomethan in KWK-Anlagen als ein wichtiger Baustein in der Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze. Durch den Ausschluss von Biomethan wäre die Zielvorgabe, den Anteil erneuerbarer Wärme bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, deutlich schwieriger zu erreichen.“
„Unsere stetigen Mühen der vergangenen Monate haben sich gelohnt: Biomethan kehrt endlich ins KWKG zurück“, zeigte sich Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), erleichtert und erfreut über die parlamentarische Entscheidung, Biomethan in KWK-Anlagen auch weiterhin zu fördern. Damit falle kurz vor Jahresende eine große Hürde für die Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung. Im Osterpaket waren KWK-Anlagen mit Biomethan von der Förderfähigkeit über das KWKG ab 2024 ausgeschlossen worden. Für die Rücknahme dieser Änderung hatte sich der B.KWK in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Abgeordneten und dem BMWK intensiv eingesetzt. Zuletzt war im KWK-Verbändedialog mit dem Ministerium in Aussicht gestellt worden, die Wiederaufnahme von Biomethan ins KWKG aufgrund der Eingaben des B.KWK und des fachlichen Austauschs mit B.KWK-Präsidenten Claus-Heinrich Stahl zu prüfen. Dies führte nun kurzfristig zum Erfolg.
(ur)
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