[4.8.2023] Das Amtsgericht Karlsruhe hat gegen den Biogashändler BMP Greengas ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Der Hauptgeschäftsführer des VKU, Ingbert Liebing, forderte jetzt in einer Stellungnahme die baden-württembergische Landesregierung zum Eingreifen auf.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, hat sich jetzt zum Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung geäußert, welches das Amtsgericht Karlsruhe gegen den Biogashändler BMP Greengas eröffnet hat. Liebing sagte, es sei nicht nur ein Desaster für die Kunden von BMP Greengas, sondern auch eine Pleite für die Energiewende, da die Ziele der Wärmewende torpediert würden.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erhalte BMP Greengas die Möglichkeit, sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu sanieren. Aus Sicht des VKU würde dies jedoch zu Lasten vieler Stadtwerke gehen, da die Vorreiter ausgebremst würden.
Es werde sich zeigen, welche Lieferverträge von BMP Greengas in welchem Umfang erfüllt werden und welche Lasten auf Stadtwerke zukommen würden. Es sei sicher, dass sich veritable Lieferausfälle realisieren und der gesamte Markt nachhaltig gestört werde.
Insgesamt rechneten die BMP-Greengas-Kunden im Stadtwerkebereich – von denen der VKU Kenntnis habe – infolge der angekündigten Mengenkürzungen und Preiserhöhungen mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Dieses Geld würde dann für Investitionen in die neue Energiewelt und notwendige Transformation für die Klimaziele fehlen.
Liebing bezeichnete dies als ein verheerendes Signal für die Energiewende, dass es überhaupt so weit gekommen sei. Hier sei eindeutig die baden-württembergische Landesregierung gefordert gewesen, Einfluss auf den Mutterkonzern EnBW zu nehmen, um diesen Schaden und den massiven Vertrauensverlust abzuwenden. Lieferausfall und Ersatzbeschaffung würden in der Regel eine Verteuerung für alle Kunden nach sich ziehen, die dann möglicherweise mit noch teureren staatlichen Abfederungen kompensiert werden müssten.
Die betroffenen Stadtwerke müssten ein Desaster ausbaden, das sie nicht zu verantworten hätten. Sie erwarteten, dass die Eigentümer Verantwortung übernehmen würden: Gerade von einem öffentlichen Unternehmen und seinem Mehrheitseigner könne man dies zu Recht erwarten.
(th)
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