[18.1.2012] Das neue Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen sieht Investitionszuschüsse vor. Um die Mittel zu erhalten, müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie übertroffen werden.
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro. Voraussetzung für eine Förderung: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner als 10 kW mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 Prozent betragen. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.
(al)
Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen (PDF, 65 KB) (Deep Link)
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