[19.8.2013] Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe hat einen Leitfaden über die verschiedenen Rechtsformen bei der Planung von Bioenergieprojekten herausgegeben. Er soll als Orientierung bei der Gründung der richtigen Gesellschaft dienen.
Welche Rechtsform zum geplanten Bioenergieprojekt passt, ist im Einzelfall oft schwer festzustellen. Aus diesem Grund gibt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) betroffenen Personen einen Leitfaden an die Hand, der die verschiedenen Körperschaften genau erläutert: eingetragene Genossenschaft (eG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) und GmbH & Co. KG. Jede dieser Rechtsformen besitzt bestimmte Vor- und Nachteile, die es laut FNR zu bedenken gilt: Die Rechtsformwahl hat nicht nur betriebswirtschaftliche und steuerliche, sondern insbesondere auch gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Die Rechtsordnung in Deutschland gibt unterschiedliche Rechtsformen vor, zwischen denen Unternehmer zur Vermarktung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien frei wählen können. Der Leitfaden klärt auch Fragen zu steuerlichen Aspekten und gibt konkrete Handlungsempfehlungen anhand von Praxisbeispielen.
(ma)
http://www.fnr.deGeschäftsmodelle Bioenergieprojekte - Rechtsfragen, Vertrags- und Steuerfragen (Deep Link)
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