Freitag, 26. April 2024

Urteil:
BGH stärkt Neukonzessionäre


[14.8.2014] Der Bundesgerichtshof hat einige wesentliche Streitfragen bei der Rekommunalisierung der Energieversorgung geklärt. Experten erwarten nun, dass Netzübernahmen leichter umgesetzt werden können.

Urteil: Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Neukonzessionären bei Netzübernahmen. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss des Kartellsenats Anfang Juni die Rechte von Neukonzessionären bei Netzübernahmen im Bereich Strom und Gas gestärkt. Die bisher kontrovers diskutierten Fragen, ob gemischt genutzte Versorgungsleitungen herauszugeben sind und wie der Kaufpreis für die Versorgungsleitungen bei Netzübernahmen zu ermitteln ist, wurden zugunsten der übernehmenden Netzbetreiber entschieden. Bei dem Verfahren ging es um die Übernahme des Stromnetzes der hessischen Stadt Homberg (Schwalm-Eder-Kreis).
Christian Marthol, Rechtsanwalt und Partner der auf Netzübernahmen spezialisierten Kanzlei Rödl & Partner, kommentierte: „Der BGH hat endlich Klarheit bei der Frage der gemischt genutzten Leitungen geschaffen. Viele Netzübernahmen, die bisher an den überzogenen Ansprüchen der Altkonzessionäre an die technische Netztrennung gescheitert sind, können nun deutlich leichter umgesetzt werden.“ Anton Berger, Leiter des Bereichs Energiewirtschaft bei Rödl & Partner, ergänzte: „Die Diskussion über den richtigen Wertansatz bei Netzübernahmen hat nun hoffentlich ein Ende. Der BGH bestätigt, was seit Jahren eigentlich allen klar war: dem Ertragswert kommt die entscheidende Bedeutung zu.“ (al)

Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (Deep Link)

Stichwörter: Rekommunalisierung, Rödl & Partner, Bundesgerichtshof

Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation

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