Montag, 29. April 2024
Sie befinden sich hier: Startseite > Themen > Politik > Kritik reißt nicht ab

Mieterstromgesetz:
Kritik reißt nicht ab


[6.7.2017] Zwar hat die Energie- und Wohnungsbranche das neue Mieterstromgesetz herbeigewünscht, die Ausgestaltung blieb dann aber doch hinter den Erwartungen zurück.

Das vergangene Woche (29. Juni 2017) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz erntet weiterhin Kritik. Hierauf weist das Netzwerk Energiewende Jetzt in einer aktuellen Meldung hin. Hauptkritikpunkte sind die höhere Förderung des Eigenstromverbrauchs, die Bezuschlagung des Mieterstroms mit der vollen EEG-Umlage bei Einspeisung ins Netz sowie eine generell zu niedrige Vergütung. Außerdem sollten Eigentümer von Mieterstromanlagen von der Lieferantenpflicht befreit und die Installation von Zähler- und Abrechnungssystemen gefördert werden, habe etwa jüngst das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) gefordert.
Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes fasst das Netzwerk wie folgt zusammen:
- Betreiber neuer Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden erhalten ab 1. August 2017 für lokal erzeugten Solarstrom, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, einen Zuschuss in Höhe von 2,75 bis 3,8 Cent je Kilowattstunde. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet.
- Die Höhe des Mieterstromzuschlags wird aus den aktuellen Einspeisevergütungssätzen berechnet (nach EEG §48 Absatz2 und § 49). Von diesen Werten seien 8,5 Cent pro Kilowattstunde abzuziehen.
- Diesen Zuschuss gibt es für die Lieferung direkt an Endverbraucher in dem betroffenen Gebäude sowie an Bewohner in ,Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude‘.
- Der angebotene Preis muss mindestens zehn Prozent günstiger sein als der jeweilige regionale Grundversorgertarif.
- 40 Prozent des jeweiligen Gebäudes muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Gewerbliche Immobilien sind von der Förderung ausgenommen.
- Der Zubau ist auf 500 Megawatt (MW) pro Jahr gedeckelt.
- Vermieter wie Wohnungsunternehmen verlieren ihre Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht, wenn sie Strom verkaufen. (me)

http://www.energiegenossenschaften-gruenden.de

Stichwörter: Politik, Mieterstromgesetz



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik

BMWK: Rekordzahlen bei Erneuerbaren
[29.4.2024] Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet in Deutschland deutlich voran. Vor allem Wind- und Solarenergie erleben einen Aufschwung bei Genehmigungen und neu installierten Kapazitäten. mehr...
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gewinnt deutlich an Fahrt.
Hamburg: Milliarden für klimaneutrale Energie
[29.4.2024] Experten diskutierten in Hamburg über den Ausbau der städtischen Energie-Infrastruktur und die Umsetzung der Klimaschutzziele. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Integration von Wärme-, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetzen. mehr...
Gesetzgebung: VKU kommentiert Reformen
[25.4.2024] Der Bundestag entscheidet am Freitag über das Solarpaket und eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Solarpaket soll den Ausbau der Photovoltaik erleichtern und enthält auch Regelungen zur Windenergie. mehr...
Bonn: Positive Bilanz zum Klimaplan
[24.4.2024] Die Stadtverwaltung in Bonn zieht bezüglich ihres vor einem Jahr vom Stadtrat beschlossenen Klimaplans 2035 eine positive Bilanz. Zahlreiche dort vorgeschlagene Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen. mehr...
Vor einem Jahr ist der Bonner Klimaplan 2035 beschlossen worden.
Sachsen-Anhalt: Neues Beteiligungsgesetz
[23.4.2024] In Sachsen-Anhalt hat das Kabinett ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz zugunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien beschlossen. Vor allem für Kommunen und unmittelbar betroffene Anwohner soll sich der Neubau oder das Repowering entsprechender Anlagen finanziell auszahlen. mehr...
Sachsen-Anhalt bringt ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz auf den Weg, das Kommunen unbürokratisch am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligen soll.

Suchen...

 Anzeige

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Uniper
40221 Düsseldorf
Uniper
prego services GmbH
66123 Saarbrücken
prego services GmbH
VIVAVIS AG
76275 Ettlingen
VIVAVIS AG
Meriaura Energy Oy
22761 Hamburg
Meriaura Energy Oy
energielenker Gruppe
48155 Münster
energielenker Gruppe

Aktuelle Meldungen