[18.1.2019] Die Bundesnetzagentur hat für den Ausbau des Stromverteilernetzes Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Millionen Euro genehmigt. Dies entspricht laut der Behörde durchgeführten oder geplanten Investitionen von über zehn Milliarden Euro.
Zum 1. Januar 2019 wurde für Stromverteilernetze erstmals das Instrument des Kapitalkostenaufschlags von der Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt. Demnach können Verteilernetzbetreiber unmittelbar für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen.
Nach Angaben der Regulierungsbehörde umfassen die Erlösobergrenzen alle Netzkosten zuzüglich einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Kapitalkostenaufschlag handle es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können laut BNetzA in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.
Die Hochrechnung der Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Millionen Euro auf getätigte oder geplante Investitionen von rund 10,4 Milliarden Euro ergebe sich daraus, dass nur die jährlichen Kapitalkosten der Investitionen inklusive Eigenkapitalverzinsung in die Erlösobergrenzen eines Kalenderjahres einfließen.
BNetzA-Präsident Jochen Homann erklärt: „Die Bundesnetzagentur hat beachtliche Summen für Investitionen in die Verteilernetze genehmigt. Die Verteilernetzbetreiber haben Kapitalkostenaufschläge vehement gefordert. Jetzt ist das Geld da.“
(al)
http://www.bundesnetzagentur.deWeitere Informationen zur Regulierung der Stromnetzentgelte (Deep Link)
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