[11.4.2022] Der Biogasrat+ fordert, das heimische Potenzial von Biomethan für mehr Klimaschutz und eine grüne Energieversorgung zu heben.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des EEG 2023 blockiert nach Ansicht des Biogasrat+ die erfolgreiche Weiterentwicklung erneuerbarer Systemdienstleister wie Biomethan und Biogas in Deutschland. „Anstatt die bestehenden Potenziale der grünen Gase zu heben, fossile Energieabhängigkeiten zu verringern, Energiepreise zu senken und damit auch heimische Wertschöpfung und Klimaschutz zu stärken, wird der Ausbau und die Nutzung der Bioenergie erneut ausgebremst. Allein durch den Abbau bestehender Hemmnisse im EEG und die Vereinfachung des Genehmigungsrechts ließe sich die Biogas- und Biomethanerzeugung in Deutschland kurzfristig und nachhaltig um 20 Prozent steigern“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+.
Mittelfristig bis zum Jahr 2030 liegt allein das nachhaltige Potenzial der heimischen Biomethanerzeugung bei rund elf Milliarden Normkubikmetern pro Jahr (120 Terawattstunden; TWh), damit könnten rund 20 Prozent der russischen Erdgasimporte gegenüber 2020 dauerhaft ersetzt werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in die vorhandene Gasnetzinfrastruktur steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zur Verfügung, zudem ist auch die genutzte Biomasse zur Energieerzeugung ein natürlicher Energiespeicher. Um diese Potenziale zu erschließen, müssen die politischen Weichen heute und ohne weitere Verzögerungen gestellt werden. Dazu zählen etwa der Erhalt der Möglichkeit für Biomethan-Neuanlagen und Biomethan-Bestandsanlagen, an den regulären Ausschreibungen für Biomasse im EEG 2023 teilzunehmen. Auch die Abschaffung der Mengensteuerung bei den Ausschreibungen für Biomasse und hochflexible Biomethan-BHKW wäre eine Maßnahme, ebenso die Anhebung der Betriebsstunden für hochflexible Biomethan-Anlagen im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW auf 50 Prozent der Stunden eines Jahres.
(ur)
Weitere Regelungsvorschläge zur Neujustierung des EEG 2023 finden sich hier. (Deep Link)
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