[19.4.2023] Um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, muss die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz mit bestehenden Regelungen in Einklang bringen. Dies fordert der Branchenverband AGFW in einer Stellungnahme.
Der Fernwärme-Branchenverband AGFW hat die Bundesregierung aufgefordert, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit bereits bestehenden Regelungen auf nationaler und EU-Ebene in Einklang zu bringen. Die im GEG enthaltenen Anforderungen an den Umbau der Wärmenetze müssten mit den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und der EU-Energieeffizienzrichtlinie übereinstimmen, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Dies hat der Verband im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gebäudeenergiegesetz gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz deutlich gemacht.
In seiner Stellungnahme warnt der Verband davor, dass Investitionen in den Ausbau von Wärmenetzen sowie in dringend benötigte Langfristtechnologien wie die Tiefengeothermie ausbleiben könnten, wenn der Gesetzgeber an der pauschalen 50-Prozent-Regelung bis 2030 festhält. Diese kurze Frist würde nicht nur volkswirtschaftlich deutlich teurer, sondern auch in der Umsetzung – aufgrund von Liefer- oder Genehmigungszeiten – vielerorts nicht bezahlbar sein.
Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber dringend berücksichtigen, dass erst mit den kommunalen Wärmeplänen die Wärmeversorgungsgebiete festgelegt werden. Mit abweichenden Vorgaben im GEG erhöht die Bundesregierung nach Ansicht des AGFW die Gefahr, dass durch nicht aufeinander abgestimmte Gesetze zusätzliche Planungsunsicherheit bei den Fernwärmeversorgungsunternehmen entsteht.
(al)
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