[26.6.2014] Die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz nähert sich ihrer endgültigen Fassung. Letzte Änderungen wurden am Dienstag (25. Juni 2014) im Wirtschaftsausschuss des Bundestags beraten: Der Eigenverbrauch soll nun einheitlich belastet werden, die verpflichtende Direktvermarktung kommt früher.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags hat am Dienstag Abend (25. Juni 2014) der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf durchgesetzt hatten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen zu. Mit ihrem Änderungsantrag nahm die Koalition laut einer Meldung des Deutschen Bundestags unter anderem eine Neuausrichtung der Eigenversorgung vor. Künftig soll die EEG-Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger 40 Prozent betragen. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben werden, müssten die volle Umlage zahlen. Der Einstieg in die Umlagepflicht soll jedoch gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, die später ansteige. Kleine Anlagen werden nicht einbezogen, und auch Bestandsanlagen sollen zunächst nicht mit der Umlage belastet werden. Im Jahr 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Die Koalition will zudem die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssten alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten.
Die Beschlüsse des Wirtschaftsauschusses haben bei einigen Verbänden Kritik hervorgerufen. So sieht der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mit großer Sorge, dass im neuen Gesetzesentwurf der Bestandsschutz für industrielle Eigenerzeugung unter Prüfvorbehalt bis zum Jahr 2017 gestellt werden soll. „Das ist das Gegenteil von Vertrauensschutz“, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. „Die deutsche Industrie braucht absolute Klarheit und langfristige Planungssicherheit. Für Bestandsanlagen in der Eigenstromproduktion muss die Befreiung von der EEG-Umlage wasserdicht geregelt werden.“ Ähnlich sieht es der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Laut BEE-Geschäftsführer Hermann Falk bringt die Belastung des selbst erzeugten Ökostroms keinen Vorteil für das EEG-Konto und behindert innovative Modelle zur Versorgung von Mehrfamilienhäusern oder Supermärkten mit sauberem Strom. Die vorgesehene Bagatellgrenze von zehn Kilowatt sei zudem viel zu niedrig. Ganz anders äußert sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): Die bisherigen Regelungen bei der Eigenstromerzeugung hätten zu erheblichen volkswirtschaftlichen Ineffizienzen und sozialer Ungerechtigkeit geführt. Die jetzigen Änderungen seien daher ein Schritt in die richtige Richtung. Auf dem diesjährigen BDEW-Kongress plädierte Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands, nochmals für ein Umdenken hin zu einer wettbewerbsorientierteren Ausrichtung im Bereich der erneuerbaren Energien (
wir berichteten).
Nach der erzielten Einigung der Koalitionsspitzen im Wirtschaftsausschuss soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits am Freitag (27. Juni) im Bundestag beschlossen werden. Am 1. August 2014 soll das neue Gesetz nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten.
(ma)
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