[10.7.2014] Die Monopolkommission folgt in ihrem Hauptgutachten in weiten Teilen der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Tendenz zur Rekommunalisierung sieht sie aber skeptisch – sehr zum Ärger der Kommunalwirtschaft.
Die Monopolkommission hat am gestrigen Mittwoch (9. Juli 2014) in Berlin ihr neues Hauptgutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung vorgestellt. Darin würdigt sie die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Schritt in die richtige Richtung. Zwar sei das von der Monopolkommission präferierte Quotenmodell verworfen worden, dennoch sei durch das Ausschreibungsmodell eine Stärkung wettbewerblicher Elemente zu erwarten. Nun gelte es, dieses Modell zügig umzusetzen. Die geplante Deckelung des Zubaus von Onshore-Windenergie ist laut Gutachten dagegen kritisch zu betrachten, ebenso wie die Begrenzung der künftigen Direktvermarktungspflicht auf große Anlagen. Für kleinere Anlagen sei eine Vermarktung durchaus möglich, beispielsweise indem man sie in einem virtuellen Kraftwerk zusammenschließt und dadurch Größen- und Verbundvorteile generiert. Positiv sei auch, dass die Bundesregierung eine Energiepolitik anstrebt, die stärker auf den europäischen Kontext ausgerichtet sei. Das betreffe insbesondere die Rückkopplung nationaler Emmissionseinsparungen mit dem Europäischen Emmissionhandelssystem.
Rekommunalisierung nur im Einzelfall
An der Kommunalwirtschaft lässt die Monopolkommission allerdings kein gutes Haar. Die derzeitige Tendenz zur zunehmenden Rekommunalisierung sieht sie „eher skeptisch“. Es würden keine besonderen Gegebenheiten vorliegen, die eine unternehmerische Tätigkeit der öffentlichen Hand insbesondere im Wettbewerb zu privaten Unternehmen rechtfertigen würde. Die Monopolkommission sehe daher auch keine überzeugenden Gründe für die Ausweitung des energiewirtschaftlichen Engagements der Kommunen vorliegen. Stattdessen solle die Kommunalwirtschaft schärfer reguliert werden. „Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen“, kommentiert Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), das Gutachten. Die Monopolkommission gehe von dem Verständnis aus, dass staatliche und damit auch kommunale wirtschaftliche Betätigung nur in bestimmten Fällen geboten sei. So ist laut Gutachten „im Einzelfall abzuwägen, ob eine gravierende Störung der Marktfunktion vorliegt, die eine kommunale Tätigkeit notwendig macht, um die Wohlfahrt zu verbessern“. Aus Sicht des VKU ist dies allerdings eine Auffassung, die noch in den Privatisierungsdebatten früherer Zeiten verhaftet ist und die Lehren der vergangenen Jahre, insbesondere aus der Finanzkrise, nicht in die Analyse aufnimmt. Reck: „Die Erfahrungen zeigen, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden, entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen generiert haben.“ Hierbei spiele auch das Vertrauen der Bürger in die kommunalen Versorger eine entscheidende Rolle. Die Behauptung der Monopolkommission, dass die Ausweitung des energiewirtschaftlichen Engagements der Kommunen insbesondere im Wettbewerb zu privaten Unternehmen nachteilig für die Bürger sei, werde daher entschieden widersprochen.
Marc Tosenberger
Zum Hauptgutachten der Monopolkommission (Deep Link)
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Bildquelle: VKU