[29.3.2016] Mit dem Ausbau fluktuierender Windkraft und Photovoltaik wird die Ausgleichsfunktion von Biogas immer wichtiger. Trotzdem würgt der EEG-Gesetzesentwurf laut dem Fachverband Biogas die Bioenergie ab.
Der Fachverband Biogas zeigt anhand aktueller Daten eine paradoxe Entwicklung auf: Der prozentuale Anteil von Biogas an der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt ab während der Stellenwert von Biogas für den Strommix der Zukunft steigt. So belaufe sich laut dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichten Bericht Erneuerbare Energien in Zahlen der Biogasanteil am erneuerbaren Strommix nur noch auf circa 15 Prozent. Der Anteil von fluktuierendem Wind- (44,9 Prozent) und Sonnenstrom (19,6 Prozent) habe hingegen um sieben Prozentpunkte auf 65 Prozent zugenommen. Dabei brauchen die erneuerbaren Energien eine verlässliche Ausgleichsenergie nach dem Abschalten der Atom- und Kohlekraftwerke. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Biogas, erklärt: „Bereits heute haben Hunderte Anlagenbetreiber durch hohe Investitionen in Speicher und Blockheizkraftwerke ihre Biogasanlagen für einen flexiblen Betrieb ertüchtigt. Viele weitere könnten folgen.“ Dazu bedürfe es allerdings mit der bevorstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einer soliden rechtlichen Grundlage für bestehende und neue Biogasanlagen. Da Costa Gomez: „Biogas ist der mit Abstand kostengünstigste Energiespeicher. Damit Biogas die fluktuierende Produktion von Wind- und Solarstrom sinnvoll ausgleichen kann, ist eine Stromproduktion von Biogas mindestens auf dem heutigen Niveau notwendig.“ Im Jahr 2015 habe die Biomasse rund acht Prozent oder 50 Milliarden Kilowattstunden (kWh) zur gesamten Stromproduktion in Deutschland beigetragen. Hierbei habe die Bioenergie einen Anteil von 30 Milliarden kWh geleistet. Zum Vergleich führt der Fachverband Biogas das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) an. 34,5 Milliarden kWh erneuerbarer Strom müssten dieser zufolge gespeichert oder verlagert werden, um im Jahr 2030 Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Des Weiteren weist der Verband darauf hin, dass bereits 1.700 Megawatt (MW) der rund 4.200 MW an installierter Biogasleistung in der Flexibilitätsprämie gemeldet sind. „Die Biogas-Anlagenbetreiber sind gut vorbereitet, um künftig verstärkt flexibel Strom zu produzieren. Dafür benötigen sie aber die notwendigen Rahmenbedingungen“, betont da Costa Gomez. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Bioenergie als Lieferant von Ausgleichsenergie ausfallen werde, wenn es beim derzeitigen EEG-Gesetzentwurf bleibe. „Tausende von Biogasanlagen werden als Investitionsruinen im ganzen Land herumstehen anstatt mit verlässlichem Strom einen wesentlichen Beitrag für eine sichere erneuerbare Energiewende zu leisten“, so da Costa Gomez.
(me)
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