[11.5.2017] Mit der Novelle des Berliner Energiewendegesetzes treibt der Senat den Ausstieg aus der Kohlenutzung voran.
Der Berliner Senat hat jetzt einen von Senatorin Regine Günther vorgelegten Entwurf zur Novelle des Berliner Energiegesetzes beschlossen. Wie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz meldet, wird mit der Novellierung ein ambitionierter Beitrag Berlins zum Klimaschutz vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens sichergestellt. So verpflichtet das novellierte Energiewendegesetz den Berliner Senat dazu, die Beendigung der Energieerzeugung aus Braunkohle bis Ende 2017 und aus Steinkohle bis Ende 2030 sicherzustellen. Derzeit werden in Berlin sechs Kraftwerke mit Kohle als Haupt- oder Zusatzbrennstoff betrieben. Künftig soll die Versorgung mit Strom und Fernwärme aber auf Basis erneuerbarer Energien und anderer CO2-armer Energien erfolgen.
Senatorin Günther sagt: „Ein Ende der Kohleverbrennung lässt die CO2-Emissionen signifikant sinken und reduziert die Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid und Schwermetallen. So wird Berlin nicht nur klimafreundlicher, sondern auch gesünder.“ Außerdem würden durch die Umstellung Modernisierungsimpulse gesetzt.
Das Energiewendegesetz Berlin ist am 6. April 2016 in Kraft getreten (
wir berichteten). Zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (
wir berichteten).
(me)
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