[4.7.2018] Der Windkraftausbau in Schleswig-Holstein geht voran. Nach der Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf der Windenergie-Regionalplanung sollen nun bis zu 200 zurückgestellte Ausnahmeverfahren wieder aufgenommen werden können.
Der neue Entwurf der Windenergie-Regionalplanung in Schlweswig-Holstein ist auf der Zielgeraden. Hans-Joachim Grote (CDU), Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, hat nun den Arbeitsstand der künftigen Pläne für Vorranggebiete vorgestellt, meldet das Innenministerium. Die Pläne sollen als Grundlage für die Wiederaufnahme der Ausnahmeprüfungen für Windkraftanlagen dienen. „Unsere Pläne haben sich soweit verfestigt, dass wir wieder Ausnahmen zulassen können“, sagt Grote. „Nach der Auswertung der 6.500 Stellungnahmen zum ersten Planentwurf sind wir einen entscheidenden Schritt weiter. Wir können nach dieser Auswertung auf weit mehr Flächen Ausnahmen zulassen, als bislang. Insgesamt ist es nun möglich, bis zu 200 zurückgestellte Ausnahmeverfahren wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen. Auch unter den Bedingungen des Moratoriums geht der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein also kontrolliert und spürbar weiter.“ Kurzfristig könnten 29 Ausnahmeverfahren zum Abschluss gebracht werden.
Zum weiteren Vorgehen bei der Windenergie-Planung kündigte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst (CDU) an, dass der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalpläne nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden soll. Nun habe das Kabinett einen überarbeiteten Kriterienkatalog zur Ermittlung von Windenergie-Vorranggebieten beschlossen, erklärte Herbst: „Damit ist ein wichtiger Prozess erfolgreich abgeschlossen worden, wesentliche Anforderungen des Koalitionsvertrags wurden umgesetzt. Eine Reihe von Tabu- und Abwägungskriterien im Bereich Infrastruktur, Denkmal-, Natur- und Gewässerschutz wurden dahingehend geändert, dass Bereiche für die Windenergienutzung geöffnet wurden. Die daraus resultierenden Flächengewinne haben wir genutzt, um höhere Siedlungsabstände von 1.000 Metern in den Fällen möglich zu machen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt.“ Aus den überarbeiteten Kriterien hat die Landesplanungsbehörde eine Kulisse von Vorranggebieten abgeleitet, die rund zwei Prozent des Landes beinhaltet.
(sav)
Zur vorläufigen Gebietskulisse zur Ausnahmesteuerung in Schleswig-Holstein (Deep Link)
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