[20.6.2023] Für alle vier von der Bundesnetzagentur ausgeschriebenen Flächen für Offshore-Windenergie sind nach den jetzt veröffentlichten Zwischenergebnissen mehrere Null-Cent-Angebote eingegangen. Dies zeigt, dass Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist.
Die Bundesnetzagentur hat jetzt Zwischenergebnisse für die laufenden Ausschreibungen für Offshore-Windenergie bekannt gegeben. Für alle vier ausgeschriebenen Flächen seien mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, sodass ein so genanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich sei.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland. Es ist erfreulich, dass die Unternehmen für den Ausbau der Offshore-Windenergie keine Förderung benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist. Im dynamischen Gebotsverfahren wird nun die Zahlungsbereitschaft der Bieter abgefragt. Wir planen, erstmals eine elektronische Versteigerung durchzuführen. Die Erlöse kommen zu einem großen Teil direkt über niedrigere Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher zugute.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur endete am 1. Juni die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung habe die Bundesnetzagentur insgesamt vier Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 Megawatt (MW) für Windenergieanlagen auf See ausgeschrieben.
Mehrere Bieter pro Fläche hätten Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgegeben und damit auf eine Förderung verzichtet. Für diesen Fall sehe das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhalte jeweils den Zuschlag.
Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird durch ein Online-Gebotsverfahrens - auch dynamisches Auktionsverfahren genannt - ermittelt.
Die Erlöse flößen zu 90 Prozent in die Senkung der Stromkosten, zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz und in die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.
Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens sei eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolge in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Der Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhalte den Zuschlag.
Die Durchführung der vier dynamischen Gebotsverfahren werde softwaregestützt erfolgen. Es seien mehrere Gebotsrunden pro Tag vorgesehen. Die Bundesnetzagentur plane, die vier Verfahren synchron durchzuführen und zeitnah zu starten. Die Dauer der Verfahren könne nicht prognostiziert werden, ebenso wenig die Höhe der Zuschlagswerte.
Die Bundesnetzagentur werde die Zuschläge auf ihrer Internet-Seite veröffentlichen. Für das Zuschlagsverfahren würden die vorab auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur veröffentlichten Regeln gelten.
(th)
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen (Deep Link)
https://www.bundesnetzagentur.de
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