[2.6.2016] Das Amt für Planfeststellung Energie in Schleswig-Holstein hat jetzt die Baugenehmigung für den zweiten Abschnitt der Westküstenleitung erteilt.
Das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Energie, angesiedelt im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt der 380-kV-Westküstenleitung erlassen. Damit kann die 23 Kilometer lange Strecke zwischen Süderdonn und Heide/West gebaut werden. Auf dem künftigen Gestänge der 380-kV Freileitung soll auf der gesamten Länge außerdem die 110-kV Freileitung Ostermoor/Ost – Heide mitgenommen werden. Letztere kann nach Inbetriebnahme des Abschnitts zurückgebaut werden. Der Netzverknüpfungspunkt Süderdonn wird nach Ministeriumsangaben bereits gebaut. Gegenstand des jetzigen Planfeststellungsbeschlusses ist außerdem die baurechtliche Genehmigung des Umspannwerks Heide/West, das westlich der Gemeinde Lieth bei Hemmingstedt errichtet werden soll. Energiewendeminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) kommentiert: „Das ist ein bedeutender Schritt, um die Hauptschlagader der Energiewende in Schleswig-Holstein zu realisieren. Die Westküstenleitung ist eines der zentralen Infrastrukturprojekte im Land.“ In Schleswig-Holstein habe man beim Netzausbau die Hausaufgaben gemacht, nun solle der Bund diesem Beispiel folgen. „Statt Netzengpassgebiete einzuführen sollte er den gesetzlich festgelegten Netzausbau endlich umsetzen", betont Habeck. Mit dem genehmigten Abschnitt der Westküstenleitung und dem zwischenzeitlich planfestgestellten Ersatzneubau der 110-kV Freileitung Süderdonn – Marne/West sowie dem derzeit betriebenen Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der 110-kV Freileitung Heide – Strübbel werde ein leistungsfähiges Netz zur Aufnahme der erneuerbaren Energien in der Region geschaffen. Der Bauträger Tennet TSO habe die Bauleistungen bereits ausgeschrieben. Auch das Gesamtvorhaben Westküstenleitung sei im Genehmigungsverfahren schon weit vorangeschritten: So liege der überarbeitete Plan für den dritten Abschnitt zur Einsichtnahme aus; für den nördlich anschließenden Abschnitt vier bearbeite man bereits die eingegangenen Stellungnahmen.
(me)
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Bildquelle: Tennet TSO GmbH