[3.6.2016] Der Gesetzentwurf zur Vergabe von Wegenutzungsrechten stößt im Allgemeinen auf Zustimmung. Während die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern, lokale und regionale Gegebenheiten stärker zu berücksichtigen, fordert der BDEW, gerichtliche Beschwerdeverfahren ans Ende des Auswahlprozesses zu stellen.
Das Gesetz zur Vergabe von Wegenutzungsrechten soll mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe schaffen. Der Hintergrund: Unscharfe gesetzliche Vorgaben und widersprüchliche Urteile hatten in den vergangenen Jahren zu Rechtsunsicherheit und damit zu einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand für Gemeinden und die betroffenen Energieversorger geführt. Wie die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mitteilen, enthält der Entwurf erstmalig Vorgaben zum Netzkaufpreis und zum Umfang der notwendigen Informationen, die der Alt- dem Neukonzessionär übermitteln muss. Außerdem werden bei den zulässigen Kriterien einer Konzessionsvergabe auch kommunale Belange genannt. Eine Weiterzahlung der Konzessionsabgabe bei Rechtsstreitigkeiten sei gewährleistet. Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen halten es jedoch für notwendig, dass neben kommunalen Belangen auch lokale und regionale Gegebenheiten ebenso wie netzbezogene Anliegen berücksichtigt werden. So sollten mit dem Konzessionär auch Klimaschutz- und energiepolitische Konzepte vereinbart werden können. Durch die Einschaltung neutraler Vergabekammern soll das Verfahren zudem für alle Seiten rechtssicher gestaltet werden. Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bietet der Gesetzentwurf insgesamt gleiche Chancen für alle Bewerber. Auch eine transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Wettbewerbs werde ermöglicht. Einige Regelungen könnten jedoch zu einer Verzögerung und Überfrachtung des Auswahlverfahrens führen, teilt der Verband in einer aktuellen Meldung mit. Dies gelte insbesondere für die Beschwerdemöglichkeit von Bewerbern, die die Chancengleichheit im laufenden Verfahren gefährdet sehen. Laut dem aktuellen Entwurf könnten sich schon während des Auswahlprozesses Gerichtsverfahren ergeben. Dies könne zu erheblichen Verzögerungen führen. Auch im Hinblick auf eine angestrebte künftige Vertragsbeziehung mit der Gemeinde sei ein solches Verfahren nicht förderlich. Der BDEW empfiehlt deshalb, Beschwerden und Einwände zu sammeln und falls nötig erst am Ende des Konzessionsverfahrens ein Gericht in der Sache zu beauftragen.
(me)
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