[8.8.2013] Schätzungsweise 70.000 Betreiber mittelgroßer Photovoltaik-Anlagen müssen sich spätestens bis zum Jahresende um eine Nachrüstung ihres Einspeise-Managements bemühen. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt: Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert.
Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeise-Management für zahlreiche Photovoltaik-Anlagen läuft in Kürze ab. Betroffen sind Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und bis maximal 100 Kilowatt, die in den Jahren 2009 bis 2011 in Betrieb genommen wurden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) weist die rund 70.000 Betreiber dieser Anlagen darauf hin, dass sie bis spätestens 1. Januar 2014 die gesetzlichen Anforderungen des Einspeise-Managements erfüllen müssen. Laut BSW-Solar können auch vermeintlich kleine Anlagen unter die Nachrüstpflicht fallen. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. Die Nachrüstpflicht leitet sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber für die Nachrüstung der Photovoltaik-Anlagen selbst zuständig sind und dementsprechend die Kosten tragen.
(ma)
http://www.solarwirtschaft.deWeiterführende Informationen zum Einspeisemanagement (Deep Link)
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Bildquelle: BSW-Solar/Upmann