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Sonntag, 19. Mai 2024

BNetzA:
Ausbauszenarien für 2013 bestätigt


[10.1.2014] Der Netzentwicklungsplan Strom 2013 sowie der Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 sind offiziell bestätigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat 56 von 90 vorgeschlagenen Maßnahmen als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft.

Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom 2013 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 bestätigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzentwicklungsplan Strom (NEP Strom) 2013 sowie den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2013 bestätigt. Zusammen mit den Netzentwicklungsplänen wurde der überarbeitete Umweltbericht veröffentlicht. Dieser ermittelt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im NEP Strom 2013 und O-NEP 2013 enthaltenen Maßnahmen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Von den 90 Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber im Entwurf des NEP Strom 2013 vorgeschlagen haben, konnten wir 56 bestätigen. Wir haben nur die Maßnahmen bestätigt, die nach unserer Bewertung in den kommenden zehn, zwanzig Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zwingend erforderlich sind." Im Vergleich zum NEP Strom des Vorjahres wurden laut Bundesnetzagentur deutlich mehr netzverstärkende Maßnahmen in bestehenden Trassen bestätigt. Dabei komme der Grundsatz zum Tragen, dass erst alle Möglichkeiten zur Netzverstärkung oder -optimierung ausgeschöpft werden sollen, bevor über den Neubau von Stromtrassen nachgedacht werde. Der bestätigte NEP Strom 2013 umfasst rund 2.800 Kilometer an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen und rund 2.650 Kilometer an kompletten Neubautrassen.
Die Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes und die Erstellung des Umweltberichts gingen einher mit einer achtwöchigen Konsultation, während der sich die Öffentlichkeit zu den geplanten Vorhaben äußern konnte. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gingen mehr als 7.000 Stellungnahmen ein, die laut Bundesnetzagentur in die Überprüfung eingeflossen sind. „Im Rahmen des sich jährlich wiederholenden Prozesses der Erstellung der Netzentwicklungspläne können diese Maßnahmen jedoch erneut vorgelegt werden. Wir werden diese unter Betrachtung der dann geltenden energiewirtschaftlichen sowie energiepolitischen Rahmenbedingungen erneut überprüfen“, so Homann. (ma)

http://www.bundesnetzagentur.de
Zu den Netzentwicklungsplänen der Bundesnetzagentur (Deep Link)

Stichwörter: Smart Grid, Netze, Bundesnetzagentur

Bildquelle: Björn Schledorn / pixelio

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